Medienmitteilung: Kantone legen einheitlichen Tarif fest

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Alle Kantone haben – frühzeitig oder rückwirkend – einen Tarif für die angeordnete psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung festgesetzt, der seit 1. Juli gilt. Das ist aus Sicht der FSP ein Erfolg und ein wichtiger Schritt im Zuge der Einführung des Anordnungsmodells.

Die Kantone sind in globo dem Vorschlag der FSP, der Psy-Verbände, H+ Die Spitäler der Schweiz, der Einkaufsgemeinschaft HSK und curafutura gefolgt, den provisorischen Tarif für die psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung auf 2.58 Franken pro Minute oder 154.80 Franken pro Stunde zu veranschlagen und dabei die vorgeschlagene Tarifstruktur zur Anwendung zu bringen. Der Vorschlag eines tieferen Tarifes seitens von santésuisse und CSS fand keinen Anklang bei den Regierungen. 

Die FSP freut sich über die Entscheidungen in den Kantonen. Yvik Adler, Co-Präsidentin der FSP: «Wir sind dankbar, dass die Regierungen unser Anliegen verstanden haben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der definitive Tarif angemessen sein wird.» 

Um die Unterversorgung in der Psychotherapie in Zukunft wie angestrebt erfolgreich zu verringern, braucht es aber weitere Anstrengungen. Stephan Wenger, Co-Präsident FSP: «Der definitive Tarif, der nach Ablauf der Übergangsfrist verhandelt werden wird, muss hoch genug sein, damit die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre anspruchsvolleTätigkeit ausüben zu können und der Modellwechsel auch tatsächlich dem Problem der Unterversorgung in der Psychotherapie entgegenwirkt.»

Die FSP begrüsst Anpassung des BAG
Das BAG hat kürzlich eine Anpassung zur Stellungnahme vorgelegt, in der es zusätzlich zu den Weiterbildungsstätten der Kategorie A und B gemäss Schweizerischem Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF (wie Spitäler oder Psychiatrien) weitere Institutionen für Erwachsene (Kategorie C) als Weiterbildungsstätten anerkennen will.

Für die FSP ist es zentral, dass es 
a)    genügend Weiterbildungsplätze für angehende Psychotherapeutinnen und -Therapeuten geben muss, die zudem praxisnahe Erfahrungen (Selbstständigkeit) ermöglichen. 
b)    Leistungen von Personen in Weiterbildung über die Grundversicherung abgerechnet werden können

Grundsätzlich begrüsst die FSP den Vorschlag des BAG. Wer sich heute zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten weiterbildet, absolviert nach dem Studium 4 bis 6 Jahre Weiterbildung, um den Fachtitel zu erlangen. Dies analog zu den Assistenzärztinnen und -Ärzten, die eine vergleichbar hohe Qualität der Weiterbildung geniessen. In der Weiterbildung zum Psychotherapeuten enthalten sind mindestens 3 Jahre klinischer Erfahrung. Ein Teil davon bildet die Erfahrung in Psychiatrien und Spitälern. Bisher war es auch möglich, einen weiteren Teil der Praxiserfahrung in delegierter Anstellung bei einem Psychiater zu sammeln und somit die selbstständige psychotherapeutische Praxis kennenzulernen. Diese Möglichkeit fällt mit dem Modellwechsel weg, weil es die delegierte Psychotherapie per 1.1.2023 nicht mehr geben wird. Neu soll es möglich sein einen Teil der Klinischen Praxiserfahrung in Anstellung bei psychologischen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen zu absolvieren.

Weitere Präzisierung der Verordnung nötig
Genügend Plätze zu schaffen, ist das eine, doch auch die Finanzierung der Leistungen muss geregelt sein, damit die Ausbildungsstätten auch psychologische PsychotherapeutInnen in Weiterbildung ausbilden und durch Fachpersonen betreuen können. Die erbrachten Leistungen von Psychotherapeuten in Weiterbildung müssen weiterhin verrechnet werden können. Bereits im Rahmen der Tarifverhandlungen musste die FSP feststellen, dass es hier eine Lücke in den Verordnungen gibt, die es zu schliessen gilt. Deshalb fordert die FSP vom Bundesrat, die Verordnung dahingehend zu präzisieren: Leistungen von Personen in Weiterbildung, die unter Beaufsichtigung qualifizierter Dritter erfolgen, sollen über die Grundversicherung abgerechnet werden können.

Yvik Adler, Co-Präsidentin FSP: «Angehende Psychotherapeutinnen und -Therapeuten müssen genügend Möglichkeiten haben, Praxiserfahrungen zu sammeln, die sie praxisnah auf eine selbstständige Tätigkeit vorbereiten. Zudem ist es zentral, dass ihre Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden können.» 

Stellungnahme BAG C Kliniken

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