Mitgliederbeiträge von arbeitslosen Personen in Weiterbildung

Aurélie Faesch-Despont
Verband
Die FSP führt eine flexiblere Regelung der Mitgliederbeiträge für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung ein, die ihre Stelle verloren haben.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung, die Anfang 2023 aufgrund des Anordnungsmodells ihren Arbeitsplatz verloren haben, befinden sich in einer schwierigen Situation. Einige von ihnen meldeten sich bei den Mitgliederdiensten der FSP, da sie nicht in der Lage sind, ihre Jahresbeiträge zu zahlen. 

Die internen Richtlinien der FSP sehen die Möglichkeit vor, den Mitgliederbeitrag für arbeitslose Personen um 50 Prozent zu reduzieren. Allerdings ist dies erst ab dem Folgejahr möglich, wenn die Betroffenen ihre Lohnminderung nachweisen können. Angesichts der besonderen aktuellen Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung hat die Geschäftsleitung der FSP beschlossen, eine flexiblere Regelung einzuführen. So werden an die seit dem 1. Januar 2023 arbeitslose Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung keine Zahlungserinnerungen versandt. 

Die betroffenen Personen müssen sich bei den Mitgliederdiensten (mitgliederdienste [at] fsp.psychologie.ch) melden und bis zum 31. März 2023 ein Reduktionsgesuch (einschliesslich der Einschreibebestätigung des RAV) einreichen. Sobald endgültig geklärt ist, wie die Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung vergütet werden, wird das Gesuch entsprechend bearbeitet.