Eidgenössische Akkreditierung von Weiterbildungen: Expertenberichte fallen positiv aus

Die FSP begleitet insgesamt acht psychotherapeutische Weiterbildungsgänge durch das Akkreditierungsverfahren. In diesem Verfahren prüft der Bund mit Hilfe von externen Expertinnen und Experten die Qualität der Studiengänge. Ausschliesslich erfolgreich akkreditierte Weiterbildungsgänge haben in Zukunft das Recht, den Titel "eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut" bzw. "eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin" zu verleihen. Die eidgenössische Akkreditierung gilt nur befristet, nach sieben Jahren erfolgt eine erneute Evaluierung.
Mit dem Abschluss der Expertenberichte ist eine weitere wichtige Phase des Verfahrens für die von der FSP begleiteten Weiterbildungsgänge abgeschlossen. Als nächstes folgen nun - voraussichtlich im Sommer - die Entscheide des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Aufgrund der Expertenberichte erwartet die FSP für alle acht Weiterbildungsgänge einen positiven Entscheid mit Auflagen. Bei der Erfüllung dieser Auflagen werden die Weiterbildungsanbieter von der FSP unterstützt. Das Geschäft ist also auch nach den Entscheiden für die FSP noch nicht ganz abgeschlossen.