Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Was das für Sie konkret bedeutet, wird auf dieser Seite zusammengefasst und in einem Webinar aufgezeigt. Am Ende der Seite finden Sie auch die Antworten auf jene Fragen, auf die wir im Webinar nicht eingehen konnten.
Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Was das für Sie konkret bedeutet, wird auf dieser Seite zusammengefasst und in einem Webinar aufgezeigt. Am Ende der Seite finden Sie auch die Antworten auf jene Fragen, auf die wir im Webinar nicht eingehen konnten.
Schmerzentstehung ist vielschichtig und Schmerzerleben subjektiv. Neue Ansätze sind jedoch vielversprechend. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in der neuen Psychoscope-Ausgabe.
Schmerzentstehung ist vielschichtig und Schmerzerleben subjektiv. Neue Ansätze sind jedoch vielversprechend. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in der neuen Psychoscope-Ausgabe.
Steigende Gesundheitskosten – Fakten zum Einfluss der Psychotherapie
Die Direktorin des Krankenkassenverbands santésuisse bezeichnet die Psychotherapie in einem 20-Minuten-Interview als eine der Hauptursachen für den rapiden Anstieg der Gesundheitskosten. Aus Sicht der FSP entspricht diese Darstellung nicht der Realität und steht im Widerspruch zu aktuellen Zahlen der SASIS AG.
Die Direktorin des Krankenkassenverbands santésuisse bezeichnet die Psychotherapie in einem 20-Minuten-Interview als eine der Hauptursachen für den rapiden Anstieg der Gesundheitskosten. Aus Sicht der FSP entspricht diese Darstellung nicht der Realität und steht im Widerspruch zu aktuellen Zahlen der SASIS AG.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde der Versicherungen der santésuisse und der CSS gegen die Tariflösung des Kantons St. Gallen für die psychologische Psychotherapie abgewiesen. In seinem Urteil fällte das BVGer jedoch keinen Entscheid hinsichtlich der Frage der Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Deren Lage ist daher prekärer denn je, da sich einige Versicherungen weigern, ihre Leistungen über die Betreuungsperson abzurechnen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde der Versicherungen der santésuisse und der CSS gegen die Tariflösung des Kantons St. Gallen für die psychologische Psychotherapie abgewiesen. In seinem Urteil fällte das BVGer jedoch keinen Entscheid hinsichtlich der Frage der Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Deren Lage ist daher prekärer denn je, da sich einige Versicherungen weigern, ihre Leistungen über die Betreuungsperson abzurechnen.
Übernahme der Kosten für ambulante Psychotherapie durch die IV
In Anbetracht des vorübergehenden Fehlens eines Tarifvertrags für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der IV können die betroffenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin nach dem bisherigen Tarif abrechnen oder aber eine Kostengutsprache für den aus ihrer Sicht angemessenen Tarif beantragen.
In Anbetracht des vorübergehenden Fehlens eines Tarifvertrags für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der IV können die betroffenen psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterhin nach dem bisherigen Tarif abrechnen oder aber eine Kostengutsprache für den aus ihrer Sicht angemessenen Tarif beantragen.
Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten und das Anordnungsmodell: der aktuelle Stand
Die Situation der Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten ist nach wie vor problematisch. Die FSP setzt sich weiterhin an allen Fronten dafür ein, eine Lösung zu finden. Der Nationalrat sprach sich für eine Verdeutlichung der gesetzlichen Grundlagen aus, nun befasst sich noch der Ständerat mit dem Thema. Das BAG seinerseits möchte die Übergangsbestimmungen zur Befreiung von Personen mit Weiterbildungsbeginn vor dem 21. März 2021 vom SIWF-Jahr nicht erweitern.
Die Situation der Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten ist nach wie vor problematisch. Die FSP setzt sich weiterhin an allen Fronten dafür ein, eine Lösung zu finden. Der Nationalrat sprach sich für eine Verdeutlichung der gesetzlichen Grundlagen aus, nun befasst sich noch der Ständerat mit dem Thema. Das BAG seinerseits möchte die Übergangsbestimmungen zur Befreiung von Personen mit Weiterbildungsbeginn vor dem 21. März 2021 vom SIWF-Jahr nicht erweitern.
Im Rahmen der Reevaluierung ihrer Weiterbildungsgänge hat die FSP die Anerkennung eines Studiengangs im Bereich Notfallpsychologie um sieben Jahre verlängert.
Im Rahmen der Reevaluierung ihrer Weiterbildungsgänge hat die FSP die Anerkennung eines Studiengangs im Bereich Notfallpsychologie um sieben Jahre verlängert.
Stellungnahme: Zivilgesetzbuch darf nicht am Berufsgeheimnis ritzen
Die FSP begrüsst die vorgesehene Stärkung der Selbstbestimmung schutzbedürftiger Menschen und des Einbezugs nahestehender Personen, lehnt aber den Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in seiner aktuellen Form ab.
Die FSP begrüsst die vorgesehene Stärkung der Selbstbestimmung schutzbedürftiger Menschen und des Einbezugs nahestehender Personen, lehnt aber den Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in seiner aktuellen Form ab.
Psychotherapie: Nationalrat will gesetzliche Grundlagen für Assistenzpsycholog:innen festschreiben
Heute hat der Nationalrat einer Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) zugestimmt, die von Benjamin Roduit (Mitte) lanciert wurde. Sie will die gesetzlichen Grundlagen für die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen der Assistenzpsycholog:innen festschreiben. Damit ist der Nationalrat der Empfehlung der Kommission gefolgt. Die FSP ist hoch erfreut und hofft, dass der Ständerat dem Beispiel des Nationalrates folgt.