Notfallpsychologin / Notfallpsychologe

Berufsbild

Notfallpsychologinnen und -psychologen begleiten und unterstützen Betroffene und deren Umfeld unmittelbar nach einem ausserordentlichen, potenziell traumatisierenden Ereignis (z. B. Auto- oder Bahnunfall, Flugzeugabsturz, Grossbrand, Naturkatastrophe, Gewalttat) und tragen mit ressourcenaktivierenden Erstinterventionen dazu bei, das seelische und soziale Wohlbefinden der Betroffenen und ihres Umfelds wiederherzustellen und psychische Folgeschäden nach Möglichkeit zu vermeiden. 

Die Notfallpsychologie beruht auf den folgenden Grundsätzen: 

  • Notfallpsychologische Interventionen verfolgen einen salutogenetischen Ansatz, sind ressourcenorientiert und verwenden gestufte, situationsangepasste Interventionen. Es sind nicht primär psychotherapeutische Interventionen, die zum Einsatz kommen. 
  • In der Notfallpsychologie ist man nur tätig, wenn man finanziell nicht davon abhängig ist (kein Business).
  • Es gilt das Prinzip der «Sparsamkeit»: So wenig Interventionen wie möglich, so viel wie nötig: präsent sein und den Betroffenen ein Maximum an Selbstbestimmung lassen. 

Notfallpsychologinnen und -psychologen arbeiten interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Theologie, Soziale Arbeit, Polizei, Sanität und Feuerwehr zusammen. 

Tätigkeitsfelder und berufliche Laufbahn

Psychologische Akuthilfe für Menschen nach einem ausserordentlichen Ereignis mit potenziell traumatisierender Erfahrung am Ereignisort, Zuhause bei den Betroffenen, in Spitälern, psychiatrisch-psychosomatische Kliniken, auf Polizeistationen oder in den Praxisräumlichkeiten. Notfallpsychologinnen und -psychologen arbeiten im Anstellungsverhältnis oder in eigener Praxis.

Anforderungen

Psychologinnen und Psychologen mit Zusatzqualifikation in Notfallpsychologie verfügen über ein hohes Mass an Resilienz sowie die notwendigen Selbst-, Sozial-, Wissens- und Handlungskompetenzen, um Menschen nach Extremsituationen zu unterstützen.

Arbeit- und Auftraggeber  

Institutionen, welche bei Ereignissen die Rettungs- bzw. Krisenorganisationen (mit-)verantworten: z.B. Care-Teams, Polizei, Akutspitäler, Feuerwehr oder Behörden sowie Unternehmen bzw. Privatpersonen.

Weiterbildung

Von der FSP anerkannt: 

Zulassung zur Weiterbildung

  • Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss.
  • Mindestens drei Jahre psychologische Berufstätigkeit nach Abschluss des Masterstudium der Psychologie.
  • Persönliche Eignung: genügend eigene Ressourcen, keine (unverarbeiteten) Traumata.
  • Weiterbildungsanbieter können in Anwendung der NNPN-Richtlinien oder nach einer individuellen Dossierprüfung auch Personen aus anderen Berufsgruppen (z.B. aus dem medizinischen, psychosozialen oder theologischen Bereich) zur Weiterbildung zulassen.

Bezeichnung

FSP-Zusatzqualifikation in Notfallpsychologie

Rechtlicher Rahmen

Die FSP-Zusatzqualifikation in Notfallpsychologie ist privatrechtlich geschützt.

 

Weitere Informationen