Position der FSP zum Verordnungsentwurf zur neuen Psychotherapieregelung

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Im Grundsatz befürwortet die FSP den vom Bundesrat im Juni zur Vernehmlassung vorgelegten Entwurf. Es gibt jedoch einige Punkte, mit denen sie nicht einverstanden ist oder zu denen sie Klärung fordert. Ein Überblick.

Am 26. Juni hat der Bundesrat den Verordnungsentwurf für die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie in der Grundversicherung zur Vernehmlassung vorgelegt. Dieser lange erwartete Vorschlag zur Ablösung der delegierten Psychotherapie durch das Anordnungsmodell bedeutet auch eine erneute Anerkennung der Qualität der postgradualen Weiterbildung von psychologischen Psychotherapeuten sowie von deren Kompetenz, Psychotherapien in eigener Verantwortung durchzuführen.

Im Sommer wurde die Vorlage des Bundesrates sorgfältig analysiert und diskutiert. Diese Diskussion wurde nicht nur innerhalb der FSP geführt, sondern bezog auch die Partnerverbände SBAP und ASP sowie verschiedene Interessengruppen mit ein. Darüber hinaus wurde in einer Online-Umfrage auch die Meinung der Mitglieder eingeholt. Auf dieser Grundlage konnte schliesslich eine gemeinsame Position formuliert werden, die dem Bundesrat am 17. Oktober, dem Abschlussdatum des Vernehmlassungsverfahrens, von den drei Psychologenverbänden (FSP, SBAP und ASP) vorgelegt wird. Im Folgenden finden Sie die ungekürzte Stellungnahme sowie die Eckpunkte.

>> Vollständige Stellungnahme (PDF)

Eckpunkte der Vorlage, welche die FSP klar stützt:

  • Die FSP ist vollumfänglich einverstanden mit den Zielen der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Es braucht einen verbesserten Zugang zur Psychotherapie, speziell auch in Krisen- und Notfallsituationen.
  • Vollumfänglich einverstanden ist die FSP mit den Anordnungsvoraussetzungen resp. dem Vorschlag der anordnungsberechtigen Ärzte. Dies sichert den niederschwelligen Zugang zur Psychotherapie, was die rechtzeitige Versorgung der Patienten erhöht und langfristig Kosten im Gesundheitssystem einspart.

Inhalte der Vorlage, welche die FSP ablehnt und deren Anpassung sie fordert:

  • Die FSP lehnt die Beschränkung auf 30 Sitzungen ab. Sie fordert die Beibehaltung der bisherigen Anordnung von 40 Sitzungen, da sich diese Praxis bewährt hat und die Beschränkung auf 30 Sitzungen die Administration und letztendlich die Kosten steigert.
  • Die FSP lehnt die stufenweise Anordnung von je 15 Sitzungen ab. Diese ist kostensteigernd, ohne zusätzlichen Nutzen und benachteiligt psychologische Psychotherapeuten gegenüber den ärztlichen Leistungserbringern.
  • Die FSP ist mit dem zusätzlichen klinischen Jahr einverstanden. Es muss aber zwingend möglich sein, dieses bereits während der Weiterbildung und auch unter der Leitung eines eidgenössisch anerkannten Psychotherapeuten zu absolvieren.
  • Die FSP lehnt die Regelung der Sitzungsdauer durch die Verordnung ab. Die Sitzungsdauer bei Einzel- und Gruppentherapien muss in den Tarifverträgen geregelt werden. Die FSP verlangt daher die Streichung der Präzisierungen zur Dauer der jeweiligen Sitzungen im Verordnungsvorschlag.
  • Die FSP ist grundsätzlich mit dem Antrag um Fortsetzung der Therapie (allerdings erst nach 40 Sitzungen) durch den anordnenden Arzt einverstanden. Der dazugehörige Bericht muss aber zwingend vom behandelnden Psychotherapeuten verfasst, unterzeichnet und verrechnet werden.
  • Die FSP lehnt die Einführung einer Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik ab und verlangt stattdessen die Prüfung der Tauglichkeit und Praktikabilität einer solchen Diagnostik an einem Modellprojekt. Hiernach kann ein Stichprobenverfahren implementiert werden.

Ergänzungen, welche die FSP vorschlägt, welche im Verordnungsentwurf fehlen oder zu wenig berücksichtigt sind:

  • Psychotherapeuten in Ausbildung werden im Verordnungsentwurf zu wenig berücksichtigt. Aus Gründen der Qualitätssicherung stützen wir die vorgeschlagene Regelung, dass Psychologen in Ausbildung zum Psychotherapeuten nicht zur selbständigen Abrechnung über die Krankenkasse zugelassen sind. Die FSP verlangt jedoch, dass die berufliche Ausbildung von Psychotherapeuten gesichert ist.
  • Mit der aktuellen Vorlage ist unklar, wie die zukünftige Situation von angestellten Psychotherapeuten in privaten und öffentlichen Organisationen geregelt ist. Aus Sicht der FSP braucht es weiterhin die Möglichkeit psychotherapeutische Leistungen in einem Anstellungsverhältnis zu erbringen.
  • Die FSP unterstützt grundsätzliche Massnahmen, welche ungerechtfertigte Mengenausweitungen im Gesundheitswesen entgegenwirken. Liegt das Wachstum bei Neuzulassungen in einem Kanton höher als im schweizerischen Durchschnitt kann sich die FSP eine vergleichbare Lösung wie beim Vernehmlassungsentwurf des indirekten Gegenvorschlags der Pflegeinitiative vorstellen.
  • Psychotherapie basiert auf Sprache. Die FSP fordert einen Nachweis der Sprachkompetenz auf Niveau C1 der Schweizer Amtssprache als Zulassungskriterium für Personen mit ausländischem Diplom.
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Stellungnahme der FSP zum Verordnungsentwurf Anordnungsmodell

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