Postgraduale Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychologie der Schweizerischen Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie SKJP

Ziel

Erwerb der Fachkompetenz, um als Fachpsychologin/Fachpsychologe eigenverantwortlich im Bereich Kinder- und Jugendpsychologie tätig sein zu können.

Die berufsbegleitende Weiterbildung orientiert sich an den Problemstellungen und Bedürfnissen der praktisch tätigen Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen. Sie dient dazu, die fortlaufende Praxis und die sich akkumulierenden Berufserfahrungen durch systematische Reflexion und den Einbezug aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse besser zu verstehen, vertiefte Einsichten zu gewinnen und sich neue Kompetenzen und Handlungsformen anzueignen.

Die Weiterbildung ist auf das gesamte Praxisfeld der Kinder- und Jugendpsychologie ausgerichtet und kann individuell gestaltet werden.

AdressatInnen

Psychologinnen und Psychologen, die im Berufsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie tätig sind.

Aufnahmeverfahren

Informationen bei der Geschäftsstelle der SKJP

Teilnahmebedingungen

  • Hochschulabschluss in Psychologie auf Masterstufe und FSP-Mitgliedschaft
  • Praktische Tätigkeit im Berufsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie, sei es in fester Anstellung, in Postgradpraktikum oder einem vorübergehenden Beschäftigungsprogramm. Für BerufseinsteigerInnen wird ein Arbeitspensum von minimal 40% verlangt.

Lerninhalte 

Thematische Kurse (400 Stunden): Es müssen Kurse aus folgenden vier Themenbereichen belegt werden (nähere Erläuterungen dazu siehe Curriculum):

  • Exploration und Urteilsbildung
  • Entwicklung, Entwicklungsstörungen und Lebenswelt
  • Institutionen und Organisationen
  • Interventionen, Beratung und Behandlung

Projekte, Praxisevaluation und Forschung (150 Stunden): Praktisch tätige Psychologinnen und Psychologen sollen ihre Tätigkeit und ihr Erfahrungs- und Handlungswissen reflektieren, erfassen, systematisieren und kommunizieren. Zu reflektierende und zu bearbeitende Themen sind Fragen und/oder Probleme der Kinder- und jugendpsychologischen Alltagspraxis.

Kasuistik (150 Stunden)

Supervision und Intervision (80 Stunden): Die Supervision muss bei mindestens zwei verschiedenen von der SKJP anerkannten Supervisorinnen oder Supervisoren stattfinden. Erfahrungen sollen in Einzel- wie auch in Gruppensupervision gemacht werden können.

  • Höchstens 20 Stunden der Supervision können in Form der Intervision durchgeführt werden.
  • Fallstudie (mit Kolloquium zusammen: 70 Stunden): Es ist eine schriftliche Fallstudie im Umfang von ca. 15-30 Seiten zu verfassen. Die Fallstudie muss in einem Jahreskolloquium präsentiert werden.
  • Jahreskolloquium: Die SKJP organisiert zweimal pro Jahr ein Kolloquium. Der Besuch von mindestens zwei Kolloquien ist obligatorisch.

Lernformen

  • Weiterbildungskurse und -module verschiedenster Anbieter usw.
  • Mitarbeit an Praxisforschungs- und anderen Projekten
  • Individuell organisierte Supervision/Intervision
  • Fallstudie
  • Präsentation von Fallstudien am Jahreskolloquium

Zeitaufwand

  • Thematische Kurse: 400 Stunden
  • Projekte, Praxisevaluation und Forschung: 150 Stunden
  • Kasuistik / Supervision und Intervision: 80 Stunden
  • Fallstudie und Jahreskolloquien: 70 Stunden

Dauer

3 bis 4 Jahre; mindestens 700 Stunden

Orte

diverse Orte

Studienkosten

Da Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen verschiedenster Anbieter besucht werden können, sind die Kosten nur schwer zu quantifizieren. Eine grobe Schätzung ergibt Gesamtkosten von 15'000 bis 30'000 Franken.

  • Nicht enthalten in obenstehender Darstellung sind die Kosten für Fachliteratur und weiteres Studienmaterial, für Reisen, Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten anderer ggf. erforderlicher Elemente wie Versicherungen, Verbandsbeiträge, usw.; ebenso nicht enthalten sind die Gebühren für das Prozedere zum FSP-Fachtitel.
  • Verbindliche Angaben zu den Kosten erteilt i.d.R. der Organisator/Veranstalter der Weiterbildung oder weitere von ihm bezeichnete Personen/Institutionen (s. Kap. 'Information').

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten ordentliche FSP-Mitglieder auf Antrag den FSP-Fachtitel "Fachpsychologe/Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP".

Arbeitsgebiete

  • Schulpsychologie
  • Erziehungsberatung
  • Familien- und Jugendberatung
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Institutionen der psychosozialen Versorgung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Sozialpädagogische Institutionen

Trägerschaft

SKJP · Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie. Die SKJP ist Gliedverband der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP

Anmeldung

Bei der Geschäftsstelle SKJP

Information

Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie SKJP
Geschäftsstelle
Josef Stamm, Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Postfach 4720
6002 Luzern 

041 420 03 03  (Telefon) | 041 420 03 82 (Fax) | info [at] skjp.ch | www.skjp.ch

Besondere Anmerkungen

Kurse und Weiterbildungsangebote: Angebote von Einzelpersonen, Ausbildungs- oder Fachorganisationen, die inhaltlich und formal den Normen der postgradualen Ausbildung genügen, werden auf der Homepage der SKJP aufgeschaltet (www.skjp.ch)oder in Rundschreiben den SKJP-Mitgliedern bekannt gemacht. Andere Kurse oder Weiterbildungsangebote, bei welchen die Bedingungen bezüglich Inhalt und Leitung erfüllt sind, können ebenfalls besucht werden. In Zweifelsfällen können Kurse und Angebote von der Anerkennungskommission der SKJP vorgängig anerkannt werden.
Der Einstieg in die postgraduale Weiterbildung ist jederzeit möglich.

Die postgraduale Weiterbildung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel (MAS DDPC) erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des SKJP-Curriculums. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Weiterbildung kann der Fachtitel FSP bei der Anerkennungskommission der SKJP beantragt werden (weitere Informationen: www.mas-ddpc.unibas.ch).

Stand

Das von der FSP in deutscher und französischer Sprache anerkannte Curriculum datiert vom 08.04.1997. Im Jahr 2005 wurde das Curriculum redaktionell überarbeitet und neu aufgelegt.
Anerkennung als postgraduale Weiterbildung durch die FSP: 23.05.1997
Dieses Dokument entspricht dem Informationsstand im Juli 2006. Detailliertere, verbindlichere Informationen sind über die Geschäftsstelle SKJP erhältlich.