Psychologinnen und Psychologen begrüssen das geplante Gesetz

Berufspolitik
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) begrüsst ein schweizerisches Psychologieberufegesetz (PsyG) ausdrücklich: Der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie von Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung und Irreführung bei der Inanspruchnahme psychologischer Leistungen ist überfällig. Als wesentlicher Fortschritt sind auch schweizweit gültige Qualitätsnormen für die besonders sensiblen Psychologieberufe wie die Psychotherapie zu werten. Damit kann die Schweiz beim Patienten- und Konsumentenschutz mit den Nachbarstaaten gleichziehen.

(30.09.2009/FSP) "Das Psychologieberufegesetz verbessert die Versorgung mit qualitativ hoch stehenden psychologischen Leistungen, gerade auch in der Psychotherapie", erklärt Alfred Künzler, Präsident der FSP. "Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz. Als grösster Schweizer Berufsverband der Psychologen wie auch der Psychotherapeuten in der Schweiz steht die FSP deshalb hinter der Vorlage des Bundesrates."

Gesundheitsschutz und Rechtssicherheit erfordern das Masterniveau
Das PsyG sieht schweizweit klare und einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychologieberufe vor. Wie in den meisten europäischen Ländern üblich, sollen sich auch hierzulande nur noch solche Anbieter psychologischer Leistungen als Psychologin oder Psychologe bezeichnen dürfen, die einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie besitzen. Insbesondere unsere Nachbarstaaten kennen einen vergleichbaren Titelschutz schon seit Jahren. Die FSP begrüsst aus­drücklich, dass für den Schutz der Berufsbezeichnung ein Master-Abschluss in Psychologie verlangt werden soll. Erst der Master-Abschluss in Psychologie qualifiziert zur fachlich selbstverantwortlichen Berufsausübung, während dies beim Bachelor-Abschluss noch nicht der Fall ist.

Wesentliche Verbesserungen werden auch die hohen Qualitätsstandards für die Psychologieberufe in besonders sensiblen Bereichen wie der Psychotherapie bringen. So müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig einen Master-Abschluss in Psychologie als Grundausbildung und eine psychotherapeutische Weiterbildung in einem eidgenössisch akkreditierten Studiengang vorweisen können, um eine kantonale Berufsausübungsbewilligung zu erhalten.

Verbindliche Qualitätsstandards fehlen bisher
In der Schweiz gibt es bisher keine hohen und zugleich verbindlichen Qualitätsstandards für die Psychologieberufe wie etwa Psychotherapie, Neuropsychologie oder Kinder- und Jugendpsychologie. Heute darf sich jedermann "Psychologin" oder "Psychologe" nennen und unter dieser Berufsbezeich­nung "psychologische Leistungen" anbieten. Die zum Schutz der Patienten und Konsumenten nötige Transparenz über die fachlichen Qualifikationen der Anbieter von psychologischen Leistungen fehlt. Wer psychologische Hilfe sucht, ist aber oft besonders verletzbar, weil er oder sie sich in einer psychischen Not- oder Krisensituation befindet.

Die kantonalen Gesundheitsgesetze verlangen zum Schutz der Gesundheit für die psychotherapeu­tische Tätigkeit zwar eine Berufsausübungsbewilligung. Die Anforderungen dafür, insbesondere für die Grundausbildung, sind aber nicht durchsetzbar: Unter Berufung auf das 2006 verschärfte Binnen­marktgesetz können höhere kantonale Anforderungen mit einer Berufsausübungsbewilligung aus einem Kanton mit tieferen Anforderungen umgangen werden. Damit wird die Berufsausübung gesamt­schweizerisch auf dem tiefsten kantonalen Stand nivelliert. Die FSP wird sich deshalb im Rahmen der kommenden Beratung des PsyG im Parlament für eine griffige und wirksame Bundesregelung einsetzen.

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