Psychoscope-Blog – Zur Wirksamkeit von Abschreckung
Der Verfasser ist Prof. em. Maurice Cusson von der Universität Montreal. Er unterstreicht, dass harte Strafen häufig nicht zur Senkung der Kriminalitätsrate beitragen. In einer Studie wurde die Rückfallquote von 962 Straftäterinnen und Straftätern verglichen, von denen manche eine Freiheitsstrafe bekommen hatten und andere zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden waren. Bei vorhandenen Rückfallfaktoren ergab sich in beiden Gruppen eine identische Rückfallquote. Aus einer amerikanischen Metaanalyse zur Wirkung der Todesstrafe ergibt sich darüber hinaus, dass eine höhere Anzahl verhängter Todesstrafen nicht mit einer geringeren, sondern mit einer stabilen Anzahl von Tötungsdelikten einhergeht. Die Schwere der Strafe scheint also keine Auswirkung auf die Abschreckung zu besitzen.
Straffreiheit beeinflusst die Wahrnehmung der Straftäter
Analog dazu stellt der Autor fest, dass Abschreckung bei Eigentumsdelikten bis zur Strafsicherheit (Wahrscheinlichkeit der Sanktion) unwirksam ist. Eigentumsdelikte sind sehr häufig, werden jedoch nur selten aufgeklärt. Im Rahmen einer amerikanischen Studie wurden 1500 Personen nach dem Risiko einer Verhaftung oder Bestrafung in ihrem Rechtssystem befragt. Dabei zeigte sich, dass die entsprechenden Strafwahrscheinlichkeiten in der Bevölkerung nicht bekannt sind. Geht man davon aus, dass auch die Straftäterinnen und Straftäter die Sanktionswahrscheinlichkeit nicht kennen, wird diese bei der Entscheidung für oder gegen eine Straftat nicht berücksichtigt werden.

Bei Personen, die Straftaten begehen, kann sich die geringe Wahrscheinlichkeit für eine Sanktion in einem Gefühl der Straffreiheit niederschlagen. Ein französischer Forscher hat 2988 Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 19 Jahren nach den von ihnen zugegebenen Taten befragt. In diesem Fragebogen wurde nach kleineren Vergehen und nach grösseren Delikten gefragt (Diebstahl mit Gewaltanwendung, Erpressung, Einbruch, Autodiebstahl). Es ergab sich, dass 5 Prozent der «überdurchschnittlich aktiven» Täterinnen und Täter für 50 Prozent der kleinen Vergehen und für 86 Prozent der schweren Delikte verantwortlich sind. Innerhalb dieses Kerns waren 82 Prozent straffrei ausgegangen. 18 Prozent wurden von der Polizei ertappt, wobei das Risiko für eine Strafe gering war. Diese Forschungsarbeit weist nach, dass nicht bestrafte Taten als nicht schlimm wahrgenommen werden und dass nicht schlimme Taten begangen werden können. Die Straffreiheit beeinflusst also die Wahrnehmung des Täters: Er wird im Zuge der von ihm begangenen Taten zu der Einschätzung kommen, dass seine Taten weniger schlimm sind.
Je höher die Wahrscheinlichkeit für eine Strafe, desto weniger Tötungsdelikte
Zum Erfolg der Abschreckung zeigt Cusson, dass die Strafsicherheit bei Tötungsdelikten hoch ist und sich dies auf die Tötungsdeliktrate auswirkt. Je höher die Wahrscheinlichkeit für eine Strafe, desto weniger Tötungsdelikte werden begangen. Darüber hinaus wird mit dem Artikel eine deutliche Auswirkung der Integrität und Leistung von Polizei und Gerichten auf Tötungsdelikte nachgewiesen. Auch bei Strassenverkehrsdelikten zeigt sich eine abschreckende Wirkung von Kontrollen und Strafen. Durch solche Massnahmen haben sich die Todesfälle deutlich verringert.
Bei der Häufigkeit von Straftaten spielt die situationsbezogene Prävention eine grosse Rolle. Diese stützt sich auf Massnahmen, die genau dort auf die Straftäter abzielen, wo diese ihre Tat begehen wollten (Überwachungstechnologie, Radar, Kontrollen). Eine ähnliche Strategie ist «Ceasefire» zur Abschreckung gewalttätiger Banden. Drei Komponenten zielen dabei auf eine präzise Tätergruppe ab: Kommunikation abschreckender Botschaften, stärkere Präsenz der Behörden in Form von Festnahmen und Kontrollen sowie verstärkte Zugriffsmassnahmen wie Festnahme und Anklage von Bandenmitgliedern. Diese Strategie setzt eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren voraus und wirkt sich deutlich auf die Kriminalität aus.
Die Schlussfolgerung des Artikels lautet, dass Abschreckung zwar funktioniert, jedoch nur unter bestimmten Umständen wirksam ist. So müssen die Strafen zwar im Verhältnis zur Schwere des Delikts stehen, aber in den meisten Fällen wirkt sich bereits eine moderate Strafe umso positiver aus, je wahrscheinlicher sie ist. Der Strafdrohung muss die Strafanwendung folgen. Darüber hinaus wirkt sich die Konzentration auf einen konkreten Punkt (Ort, Delikttyp, Tätergruppe) mit einer abschreckenden Kommunikation deutlich auf die Kriminalität aus.
Studie
Cusson, M. (2021). Dissuader : leçons des échecs et des succès. Nouvelle Revue de Criminologie et de Politique Pénale, 2, 3-9. Lichtenhahm: Helbing
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