Schulpsychologie
Viele unterschiedliche Berufsgruppen arbeiten mit Kindern und ihren Familien. Es ist deshalb wichtig, das Angebot an psychologischen Dienstleistungen im schulischen Umfeld klar zu positionieren.
Eng eingebunden ins Projekt waren von Anfang an die Schweizerische Vereinigung für Kinder- und Jugendpsychologie (SKJP) sowie die Vereinigung Schulpsychologie Schweiz – interkantonale Leitungskonferenz (SPILK). Ziel war es, über gemeinsam definierte Stellenprofile minimale Standards für die Berufsqualifikation sowie für die Aufgaben im Arbeitsfeld Schulpsychologie zu definieren. Diese Stellenprofile beschreiben einen Soll-Zustand.
Diese deskriptiven Stellenprofile werden durch ein Papier mit argumentativer Funktion ergänzt. Beide Papiere können so beispielsweise im Dialog mit kantonalen Erziehungs- und Bildungsdirektionen oder anderen Institutionen verwendet werden. Anerkennung der spezifischen und unerlässlichen Kompetenzen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, ausreichende Ressourcen, Schutz des Titels/Fachtitels, besserer Lohn und Finanzierung von Weiterbildung sowie notwendige Unabhängigkeit sind da Kernbotschaften.
Stellenprofile
Die vollständigen Stellenprofile und das Positionspapier (inkl. Fussnoten) sind auch als PDF vorhanden.
Psychologinnen und Psychologen ohne oder qualifiziert mit einem FSP Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie. Sie sind als Experten der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen tätig und erbringen psychologische Dienstleistungen: Beratung und Begleitung von Familien, Fachleuten, Schulen, Institutionen und Behörden.
Ausbildung/ Weiterbildung
Universitäts-/Fachhochschulabschluss Master of Science in Psychologie, oder Äquivalenzanerkennung. Kann sich in Weiterbildung zum Fachtitel befinden.
Stellung im Organigramm
- Übergeordnet: Fachpsychologinnen und Fachpsychologen, Regionalstellenleitung
- Untergeordnet: Psychologie Praktikantinnen/Praktikanten
Analogie zu anderen Stellen
andere akademische Berufe mit Weiter- und Zusatzausbildung (Gymnasiallehrer, Fachärzte)
Anstellungsdauer
In der Regel unbefristet
Aufgaben/ Kompetenzen / Verantwortung
-Begleitung, Beratung und Behandlung vom engsten Bezugssystem
- Beratung, Begleitung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen und deren Umfeld mit Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten, welche sich im schulischen Umfeld manifestieren oder sich darauf auswirken
- Empfehlung und Begleitung von (sonder-) pädagogischen und therapeutischen Massnahmen
-Beratung vom weiteren Bezugssystem und Prävention
- Prävention
- Erziehungsberatung
- Beratung von Drittpersonen (Lehrpersonen, Schulleitungen, etc.)
- Supervision von Drittpersonen
- Systemische Beratung von Schulen, Institutionen, etc.
-Abklärung und Expertise unter Einbezug entwicklungspsychologischer Kenntnisse
- Abklärung – Diagnostik – Klassifikation
- Gutachtertätigkeit für (sonder-)pädagogische Massnahmen
- Auf Auftrag Evaluation von (sonder-) pädagogischen und therapeutischen Massnahmen
- Expertise bei zivilrechtlichen Verfahren (z.B. von einer Vormundschaftsbehörde)
- Institutionsübliche Dokumentationstätigkeiten (Aktenführung, Berichte)
-Schulische Krisenintervention und Notfälle
-Vernetzung und Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen und Institutionen
- Interdisziplinäre, interprofessionelle und intraprofessionelle Zusammenarbeit mit sozialen, pädagogischen, heilpädagogischen, therapeutischen, juristischen, administrativen und medizinischen Institutionen/Behörden
- Kompetenz zur Sitzungsleitung mit anderen Fachpersonen und Berufsgruppen
- Mitarbeit bei Projekten der Praxisforschung und bei anderen Forschungsprojekten
- Einsitz in fachspezifische Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Berufsverbände
- Vertretung der Regionalstelle gegenüber Fachleuten, Schulen, Institutionen, Behörden (Gerichte, Jugendanwaltschaft, KESB) sowie der Öffentlichkeit
-Ausbildung und Lehre
- Weiter- und Fortbildungen für sich selbst
- Vermittlung von schulpsychologischem Fachwissen
- Lehrveranstaltungen an diversen Bildungsstätten auf tertiärem Niveau
- Begleitung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern, Praktikantinnen und Praktikanten
Schulpsychologin/Schulpsychologe berufsfeld-spezifisch qualifiziert mit Fachtitel Kinder- und Jugendpsychologie:
Lohn: die/der Schulpsychologin/Schulpsychologe wird um eine Lohnklasse höher eingereiht.
Zusätzliche Aufgaben/Kompetenzen/Verantwortung:
- Stellvertretung der Leitung der Regionalstelle
- Unterstützung der fachlichen Ausbildung von Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung und Psychologie Praktikantinnen/Praktikanten
Besonderes
Fachpsychologinnen und Fachpsychologen sind durch den FSP Fachtitel einer regelmässigen Fortbildung verpflichtet.
Fachpsychologinnen und Fachpsychologen, die die Leitung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags einer Regionalstelle übernehmen. Sie übernehmen die fachliche Leitung von Teams. In der Regel sind sie nur noch in einem kleinen Pensum als Schulpsychologe/Schulpsychologin tätig. Ausserdem können sie die stellvertretende Leitung der schulpsychologischen Direktion übernehmen.
Ausbildung/ Weiterbildung
Universitäts-/Fachhochschulabschluss Master of Science in Psychologie, oder Äquivalenzanerkennung.
Abgeschlossener eidgenössischer oder FSP anerkannter Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie.
Abgeschlossene oder begonnene Führungsausbildung.
Stellung im Organigramm
- Übergeordnet: Leiter/Leiterin der Schulpsychologischen Direktion
- Untergeordnet: alle Mitarbeitenden der Regionalstelle
Analogie zu anderen Stellen
Oberarzt, Prorektor eines Gymnasiums
Anstellungsdauer
Unbefristet
Aufgaben/ Kompetenzen / Verantwortung
Regionalstellenleiterinnen und -leiter sind neben ihrer schulpsychologischen Tätigkeit verantwortlich für
- Fachliche Verantwortung der Dienstleistungen
- Führung (inkl. Personalplanung) der Mitarbeitenden verschiedener beruflicher Disziplinen im Verantwortungsbereich
- Steuerung und Kontrolle der Verwendung der finanziellen Mittel
- Vertretung der Regionalstelle gegenüber Fachleuten, Schulen, Institutionen, Behörden sowie der Öffentlichkeit
- Vertretung der Regionalstelle im Leitungsteam
- Pflege der fachübergreifenden Zusammenarbeit mit sozialen, pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Institutionen
- Qualitätssicherung (zum Beispiel für Berichte, Gutachten)
- Sicherstellung der fachlichen Ausbildung von Assistenzpsychologinnen/Assistenzpsychologen und Psychologie Praktikantinnen/Praktikanten
- Einsitz in fachspezifischen Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Berufsverbänden
- Mitarbeit in der Praxisforschung und in anderen Forschungsprojekten, der Öffentlichkeitsarbeit und der Prävention
Besonderes
Leiterinnen und Leiter einer Regionalstelle können die Funktion der Stellvertretung Leiter/in bzw. Direktor/in eines schulpsychologischen Dienstes übernehmen.
Fachpsychologinnen und Fachpsychologen sind durch den FSP Fachtitel einer regelmässigen Fortbildung verpflichtet.
Schulpsychologinnen/Schulpsychologen mit Fachtitel, welche die schulpsychologische Direktion im Rahmen des gesetzlichen Auftrags leiten. Sie sind eventuell noch in kleinem Pensum als Schulpsychologe/Schulpsychologin tätig.
Ausbildung/ Weiterbildung/ Fortbildung
Universitäts-/Fachhochschulabschluss Master of Science in Psychologie, oder Äquivalenzanerkennung
Abgeschlossener Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie, weitere Fachtitel wie z.B. Fachtitel für Psychotherapie sind wünschenswert
Abgeschlossene Managementausbildung und mehrjährige Berufserfahrung
Stellung im Organigramm
Untergeordnet: Regionalleitungen und Teamleitungen
Analogie zu anderen Stellen
Rektor eines Gymnasiums, Leitender Arzt, Abteilungs-/Amtsleiter
Aufgaben/Kompetenzen/ Verantwortung
Sind neben ihrer schulpsychologischen Tätigkeit verantwortlich für
- Strategische, operative und fachliche Leitung einer schulpsychologischen Direktion
- Steuerung und Kontrolle von Projekt-, Ergebnis und Budgetvorgaben
- Führung von Mitarbeitenden verschiedener beruflicher Disziplinen im Verantwortungsbereich
- Antragsstellung über personelle Entscheide sowie Beförderungen von Mitarbeitenden im Verantwortungsbereich
- Permanente Weiterentwicklung und Sicherstellung des institutionsinternen Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung
- Fachliche und konzeptuelle Ausrichtung und Weiterentwicklung des zu leitenden Bereichs
- Berücksichtigung und Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Grundlagen
Weitere spezifische Aufgaben sind:
- Vertretung des schulpsychologischen Dienstes/Amtes gegenüber Fachleuten, Schulen, Institutionen, Behörden sowie der Öffentlichkeit in Absprache mit Vorgesetzten
- Beteiligung an der politischen und strategischen Ausrichtung und Entwicklung
- Einsitz in fachspezifischen Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Berufsverbänden auf kantonaler und nationaler Ebene
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Besonderes
Fachpsychologinnen und Fachpsychologen sind durch den FSP Fachtitel einer regelmässigen Fortbildung verpflichtet.
Studentinnen und Studenten der Psychologie einer Fachhochschule oder Universität, die ein Praktikum in einem schulpsychologischen Dienst absolvieren.
Ausbildung
Typ A: Angefangenes Bachelorstudium der Psychologie an einer Universität oder Fachhochschule.
Typ B: Angefangenes Masterstudium der Psychologie an einer Universität oder Fachhochschule.
Anstellungsdauer
Befristet: Dauer mindestens 2 Monate, maximal 6 Monate.
Stellung im Organigramm
-
Übergeordnet: Schulpsychologe/in, Fachpsychologe/in Leitung einer Regionalstelle, Leiter/Leiterin einer Schulpsychologischen Direktion
-
Untergeordnet: keine
Analogie zu anderen Stellen
Typ A: Praktikantinnen und Praktikanten der Logopädie oder Psychomotorik
Typ B: Medizin-Praktikantinnen und Praktikanten als Unterassistenzarzt
Aufgaben/ Kompetenzen
Typ A und B
Die Praktikumsziele und –anforderungen werden seitens der Universität oder Fachhochschule vorgegeben. Grundsätzlich ermöglicht jedes Psychologie-Praktikum dem Praktikanten/der Praktikantin:
- Kennenlernen von Struktur und Prozessen der jeweiligen Institution/Abteilung und des jeweiligen Berufsfeldes
- Einblick in das psychologische Tätigkeitsfeld des Einsatzortes und anderer Einheiten der Institution
- Verbindung zwischen Theorie und Praxis
- Teilnahme an Einzel- und Gruppengesprächen, Gesamt-Teamsitzungen, Supervisionen und Intervisionen
- Anwendung von bekannten/Kennenlernen von neuen Diagnostikinstrumenten
- Teilnahme an internen Weiterbildungen
- Einblick erhalten in die interdisziplinäre und intraprofessionelle Zusammenarbeit
Spezifische Aufgaben / Kompetenzen Typ B
Das Praktikum besteht in einem ersten Teil aus einer Einarbeitungszeit in der jeweiligen Institution/Abteilung.
Nach der Einarbeitungszeit erfolgt die Übernahme diverser Aufgaben unter Aufsicht und nach Rücksprache mit der Praktikumsbetreuerin/dem Praktikumsbetreuer:
- Auswahl und Durchführung der Diagnostik-Instrumente
- Dokumentationstätigkeiten
Betreuung
Betreuung durch einen Schulpsychologen/eine Schulpsychologin mit Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
Positionspapier Schulpsychologie
Kompetenzen
Die spezifischen Kompetenzen – Abklärung, Diagnostik, Klassifikation, Beratung und Begleitung, Gutachten, Krisenintervention im Schulbereich – sind von allen Kooperationspartnern (Erziehungs- und Bildungsdepartemente, Schulpersonal, Eltern) anerkannt und gelten als unerlässlich.
Ressourcen
Für eine 100% Stelle soll nicht mehr als maximal 150 Fälle/Aufträge pro Jahr anfallen.
Die Versorgungsdichte sollte 100 Stellenprozent pro 1000 - 1’500 Schülerinnen und Schüler nicht unterschreiten, wie in den schulpsychologischen Standards festgehalten.
Die Grössenordnung der bearbeiteten Fragestellungen pro Jahr ist davon abhängig, wie präventiv und/oder systemorientiert die Ausrichtung eines Dienstes ist und welche weiteren Aufgaben der Dienst hat.
Titel
Nur wer einen schweizerischen oder einen anerkannten ausländischen Masterabschluss in Psychologie hat und an einem vom entsprechenden Kanton anerkannten schulpsychologischen Dienst angestellt ist, darf sich Schulpsychologe oder Schulpsychologin nennen und als solche/r tätig sein.
Fachtitel
Schulpsychologinnen und -psychologen eignen sich zusätzlich den Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie an. Dies gilt als Qualitätsgarantie und ermöglicht Lern- und Entwicklungschancen.
Diesbezüglich gelten die Standards der FSP und/oder jene des Bundes.
Weiterbildung
Der Arbeitgeber finanziert Weiterbildungen mit und kommt für entstehende Spesen auf.
Der Arbeitgeber beteiligt sich angemessen an den Kosten für einen Fachtitel.
Lohn
Aufgrund der geforderten Aus- und Weiterbildung und der hohen Verantwortung werden Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen in dieselbe Lohnklasse wie Gymnasiallehrer (bzw. in solche, die vergleichbar sind mit Fachärzten) eingereiht.
Es besteht ein angemessenes Lohnband zwischen CHF 100‘000.- und ca. CHF 200‘000.-.
Der Fachtitel ist lohnrelevant und führt je nach Lohnsystem zu einer höheren Lohnklasse.
Leitung
Die Leitung eines schulpsychologischen Dienstes hat eine Psychologin bzw. ein Psychologe mit Fachtitel inne.
Unabhängigkeit
Die Aufgabe der Schulpsychologie bedingt fachliche Unabhängigkeit. Nur damit ist die Glaubwürdigkeit gegenüber mehreren Seiten gegeben.