Berufsethik und Verbandsgerichtbarkeit

Psychologinnen und Psychologen tragen als Fachpersonen für die psychischen Belange des Menschen eine besondere Verantwortung. Sie arbeiten nach anerkannten wissenschaftlichen Prinzipien unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze. Psychologinnen und Psychologen wenden ihr Fachwissen über menschliches Erleben und Verhalten in verschiedenen Kontexten an und entwickeln es ständig weiter. Zu ihren Tätigkeiten gehören die psychologische Beratung und Betreuung, Psychotherapie, Diagnostik, Begutachtung sowie Lehre und Forschung. Ziel ihres professionellen Handelns ist es, das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Menschen zu fördern und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beizutragen. 

Teil dieser besonderen Verantwortung bei der vielfältigen beruflichen Tätigkeit ist die Berufsethik gemäss den berufsethischen Richtlinien, denen alle FSP-Mitglieder verpflichtet sind. Das heisst, sie müssen ihre Berufsausübung an den darin verankerten ethischen Standards orientieren. 

Sie finden im Folgenden die Berufsordnung sowie die Erläuterungen, wie eine Beschwerde bei der Berufsethikkammer eingereicht werden kann, falls ein Verstoss gegen die Berufsordnung vermutet wird. 

Berufsordnung

Die Berufsordnung der FSP bezweckt, Ethik und Qualität der psychologischen Leistungen zu gewährleisten. Mitglieder der FSP verpflichten sich dazu nach den Prinzipien der Berufsordnung zu arbeiten.    

Die Berufsordnung will das Vertrauen zwischen Psychologinnen und Psychologen und ihren Klientinnen und Klienten bzw. ihren Patientinnen und Patienten fördern. Das Ansehen der Psychologieberufe wird durch die Berufsordnung der FSP gewahrt. Sie dient dazu, die Öffentlichkeit vor missbräuchlicher Anwendung der Psychologie zu schützen. Die Berufsordnung vereint wichtige Regeln für die Psychologieberufe. Darin enthalten sind beispielsweise Regeln zum Umgang mit ethischen Konflikten, zu einem professionellen Verhältnis mit Patienten und Klientinnen, aber auch zu einer seriösen Werbung. 

Schutz vor Personen

Die Berufsordnung schützt die Rechte und die Integrität aller Personen, die in eine psychologische Tätigkeit einbezogen oder direkt davon betroffen sind. Insbesondere gilt dies für Klientinnen und Klienten bzw. Patientinnen und Patienten, die eine psychologische Leistung in Anspruch nehmen, für Teilnehmende der Aus-, Weiter- und Fortbildung in Psychologie sowie für Versuchspersonen der psychologischen Forschung. Fühlt sich eine Person in diesen Rechten verletzt, kann sie die Verbandsgerichtsbarkeit der FSP in Anspruch nehmen. 

Ombudsstelle
 

Die FSP verfügt über eine Ombudsstelle. Ziel des Ombudsverfahrens ist es, eine Streitigkeit zwischen der betroffenen Person und dem FSP-Mitglied mit Hilfe der Ombudsperson möglichst einvernehmlich zu klären.  

Die Beanstandung hat schriftlich per Post zu erfolgen. Der Umfang der Beanstandung ist auf maximal vier A4-Seiten beschränkt (Schriftgrösse 11 Punkt). Eine schriftliche Berufsgeheimnisentbindung ist beizulegen. Es dürfen zudem schriftliche Beweismittel im Umfange von maximal 20 Seiten beigelegt und Zeugen benannt werden. Der genaue Ablauf lässt sich dem Reglement des Ombudsverfahrens entnehmen. 

Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, kann die beschwerdeführende Person innert 30 Tagen nach Abschluss des Ombudsverfahrens bei der Ombudsstelle die Überweisung des Falles an die Berufsethikkammer einfordern.  

  • Ombudsstelle FSP, Postfach, 3001 Bern


Berufsethikkammer
 

Die Berufsethikkammer (BEK) prüft auf der Grundlage des BEK-Reglements die von der Ombudsstelle überwiesene Beschwerde und entscheidet – sofern ein Eintreten möglich ist – nach dem mit den Verfahrensparteien durchgeführten Schriftenwechsel und einer etwaigen Anhörung. Stellt die Berufsethikkammer einen Verstoss gegen die Berufsordnung fest, kann sie eine oder mehrere der folgenden Sanktionen und Massnahmen aussprechen: 

  • Verweis;
  • Besuch von Fortbildungskursen und -angeboten;
  • Besuch von Supervisionsstunden;
  • Auferlegung von Selbsterfahrungsstunden;
  • Busse bis Fr. 25'000.--;
  • Ausschluss aus der FSP.

Der Entscheid der Berufsethikkammer ist verbandsintern nicht anfechtbar.

Die Berufsethikkammer kann auch bei Verdacht auf schwere oder fortgesetzte Verstösse eines Mitgliedes von Amtes wegen ohne Durchführung eines Ombudsverfahrens tätig werden.

  • Berufsethikkammer FSP, Postfach, 3001 Bern 


Rekurskammer

Die Rekurskammer der Kommission für Verbandsgerichtsbarkeit ist für verbandsinterne Streitigkeiten zuständig und entscheidet letztinstanzlich über: 

  • Entscheide des Vorstands der FSP über den Ausschluss von Mitgliedern,
  • Entscheide der Geschäftsstelle der FSP und Entscheide der Bildungskommission (BK), soweit dies in Statuten und Reglementen vorgesehen ist,
  • über Aufnahmeentscheide der FSP-Gliedverbände sowie der Geschäftsstelle der FSP.

Weiter entscheidet die Rekurskammer als einzige Instanz bei Streitigkeiten zwischen FSP und Gliedverbänden sowie bei Streitigkeiten zwischen Gliedverbänden. Zuständigkeit und Verfahren sind in einem entsprechenden Reglement geregelt. Darüber hinaus nimmt die Rekurskammer Anlaufstelle für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle in Fragen von Mobbing, Cyberbullying oder sexueller Belästigung. 

  • Rekurskammer FSP, Postfach, 3001 Bern
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Was sind meine Rechte?

Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten?