Datenschutz & Berufsgeheimnis
Seit Inkrafttreten des PsyG unterliegen alle Psycholog(inn)en in sämtlichen beruflichen Tätigkeiten und Anstellungsverhältnissen dem strafrechtlichen Berufsgeheimnis. Auf den Merkblättern zum Berufsgeheimnis bzw. zur Patient(inn)endokumentation sowie zum Schutz von Personendaten erfahren Sie, wie diese Vorgaben im Berufsalltag eingehalten werden können und worauf dabei zu achten ist.
An dieser Stelle findet sich auch der Leitfaden des Eidg. Datenschützers zum Umgang mit Personendaten sowie eine Übersicht der kantonalen Stellen, die für die Entbindung vom Berufsgeheimnis zuständig sind.
Das Verhältnis zwischen Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten und -pflichten ist generell kein einfaches. Besonders heikel ist es, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Warum spielt es eine Rolle, ob der Vater/die Mutter sorgeberechtigt ist oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt? Dürfen die Eltern gegen den Willen des/der urteilsfähigen Jugendlichen informiert werden? Zentrale Fragen wie diese werden im Merkblatt zu den Auskunftsrechten bei Kindern und Jugendlichen beantwortet.