Rechtsauskunft
FSP-Mitglieder, die rechtliche Unterstützung benötigen, können sich direkt an die FSP-Geschäftsstelle wenden. Jedes Mitglied kann jährlich einen Beratungsaufwand von maximal viermal 30 Minuten in Anspruch nehmen.
Haben Sie Fragen zu Titelschutz und Berufsbewilligung, zu Schweigepflicht, Patienteninformation und Melderechten, zu Sozialversicherungen und Tarifen, zu Arbeitsrecht, delegierter und selbständiger Psychotherapie, zu Berufsethik, Sorgfaltspflicht oder Rechten von Patientinnen und Patienten?
Die Mitarbeitenden des FSP-Rechtsdienstes helfen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen gerne weiter. Sie erreichen uns:
- Jederzeit per E-Mail unter recht [at] fsp.psychologie.ch
- Telefonisch jeweils mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer 031 388 88 15
Bei allen telefonischen und schriftlichen Auskünften des Rechtsdienstes gilt folgender Vorbehalt: Die Auskunft erfolgt aufgrund der Sachverhaltsdarstellung der Ratsuchenden und damit ohne detaillierte Kenntnis des Sachverhalts und aller relevanten Akten. Sie ist eine allgemeine, erste Einschätzung des vorgebrachten Sachverhalts und der damit verbundenen Rechtsfolgen. Sie stellt nicht eine verbindliche, abschliessende rechtliche Beurteilung dar. Die Ratsuchenden können deshalb an weitere Stellen (Behörden, Rechtsanwältinnen) verwiesen werden. Rechtsprechung und Rechtssetzung können zudem jederzeit ändern.