Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes enthält einige Neuerungen, die unter anderem das Berufsgeheimnis in Gesundheitsberufen betreffen.
In der Psychotherapie spielt das uneingeschränkte Vertrauensverhältnis eine massgebliche Rolle für den Therapieerfolg und darf darum auch aus grundsätzlichen Erwägungen keinesfalls ausgehebelt werden.
Bereits heute haben Gesundheitsfachpersonen bei Vorliegen wichtiger Gründe die Möglichkeit, sich durch die zuständige kantonale Behörde von der Schweigepflicht entbinden zu lassen und entscheidende Hinweise zu melden.
Daher lehnt die FSP in einer Stellungnahme die Aufhebung des Berufsgeheimnis für nachrichtendienstliche Zwecke ab.
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