Die Übergangsfinanzierung sieht vor, dass der Bund die Stammgemeinschaften, die das EPD hauptsächlich betreiben, mittels Finanzhilfen unterstützt. Diese Unterstützung soll solange anhalten, bis die Finanzierungsfragen im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG geklärt sind und höchstens 30 Mio. CHF betragen. Ferner soll die Eröffnung von elektronischen Patientendossiers durch die Möglichkeit der digitalen Einwilligung vereinfacht werden. Bisher war ausschliesslich eine handschriftliche Einwilligung oder eine Einwilligung über eine qualifizierte elektronische Signatur vorgesehen, um ein elektronisches Patientendossier eröffnen zu können.
Die FSP befürwortet sowohl die vorübergehenden Finanzhilfen an die Stammgemeinschaften als auch die Einführung von weiteren Formen der elektronischen Einwilligung. Das EPD unterstützt die Effizienz, Effektivität und Transparenz im Gesundheitswesen und stellt im Behandlungskontext ein Mittel dar zur Erhöhung der Behandlungsqualität, der Patientensicherheit sowie der Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten. Darum ist es im Sinne der FSP, den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD zu sichern und seine Verbreitung zu fördern.
Das Vernehmlassungsverfahren zur umfassenden Revision des EPDG wird im Juni eröffnet. Auch dazu wird die FSP eine Stellungnahme einreichen.