Stellungnahme: Vorschlag des BAG betreffend Personen in psychotherapeutischer Weiterbildung

Stellungnahmen
Verband
Wir begrüssen die Bestrebungen des BAG, eine Lösung für die problematische Situation von vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung und deren Patientinnen und Patienten zu finden. Wir lehnen jedoch den Vorschlag, das Delegationsmodell bis Ende 2023 zu verlängern, entschieden ab.

Die FSP schlägt folgende Lösungen vor

Für die FSP ist es zwingend notwendig, dass das BAG die Rechtsunsicherheit durch eine Präzisierung der Gesetzgebung beseitigt. Artikel 11b (KLV) ist um einen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: «Leistungen, die während der Dauer des Erwerbs der klinischen Weiterbildung im Sinne von Artikel 50c Buchstabe b KVV erbracht werden, sind den Leistungen nach Absatz 1 gleichgestellt. 1 Die Leistungen werden dem Versicherer von der Fachperson oder der Institution, die für die klinische Praxis verantwortlich ist, in Rechnung gestellt». Die FSP schlägt vor, dass das Departement die KLV in diesem Sinne kurzfristig präzisiert oder gegebenenfalls eine Richtlinie zu diesem Thema erlässt, um zumindest ein Referenzdokument zu haben, das die Absicht des Gesetzgebers verdeutlicht und auf das sich die juristischen Instanzen stützen können. Dies wäre in Übereinstimmung mit der Antwort des Bundesrates zur Interpellation 22.3619.