Wie ist das rechtlich? Eine Organisation der psychologischen Psychotherapie gründen

Mamadou Yade
Berufspraxis
Verband
Ich möchte Personen in Weiterbildung beschäftigen. Wie gehe ich dabei vor?

Der Bundesrat hat bestätigt, dass Organisationen der psychologischen Psychotherapie die Leistungen von Personen in Weiterbildung verrechnen dürfen. Die Gründung solcher Organisationen kann dazu beitragen, die problematische Situation der Personen in Weiterbildung zu verbessern.

Gemäss Artikel 52e KVV werden Organisationen der psychologischen Psychotherapie zugelassen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind nach der Gesetzgebung des Kantons, in dem sie tätig sind, zugelassen; sie haben ihren Tätigkeitsbereich festgelegt; sie erbringen ihre Leistungen durch Personen, die die Voraussetzungen von Artikel 50c, Buchstaben a und b erfüllen; sie verfügen über die für die Leistungserbringung notwendigen Einrichtungen; sie weisen nach, dass sie die in Artikel 58g KVV festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Für die Bewilligung zur Verrechnung mit der Grundversicherung ist das Kantonsarztamt zuständig.

Um eine solche Organisation aufzubauen, muss erst eine juristische Person gegründet werden (GmbH oder AG). Bei diesen Rechtsformen ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt – was vernünftig ist, da die Selbstständigkeit mit gewissen Risiken verbunden ist. Für eine GmbH muss ein Mindestkapital von 20 000, für eine AG von 100 000 Franken erbracht werden. Bei der Gründung müssen mindestens 50 000 Franken einbezahlt oder durch eine Sacheinlage eingebracht werden. Mehr Informationen zur Gründung eines Unternehmens finden Sie im Praxisleitfaden der FSP.
 

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