- Suchen
- Login
-
de
Wer bezahlt was?
Die Kostenfrage muss frühzeitig – möglichst schon beim ersten Kontakt – mit den Psycholog:innen sowie mit der Grund- und/oder Zusatzversicherung geklärt werden.
Joao Viegas on Unsplash
Seit dem 1. Juli 2022 werden psychologische Psychotherapien von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, sofern sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben wurde und ein Krankheitswert vorliegt.
Ab der 13. Sitzung kontaktieren die psychologischen Psychotherapeut:innen die anordnenden Ärzt:innen. Wenn die Ärzt:innen ebenfalls eine Fortsetzung der Therapie für notwendig halten, wird eine erneute Anordnung ausgestellt. Um die Behandlung nach 30 Sitzungen fortzusetzen, ist die Zustimmung von Psychiater:innen und/oder der Vertrauensärzt:innen der Versicherung erforderlich.
titleOffset) ? 'fixed' : 'absolute';selectNavigationItem();"
x-transition
class="top-0 pt-24px w-100 d-none d-lg-block z-3 pe-none"
style="margin-top:32px;" >