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Die Rolle der FSP in der Psychotherapie-Weiterbildung

Alle Weiterbildungsgänge in Psychotherapie, welche zu einem Erwerb des eidgenössischen Titels führen, müssen vom Bund akkreditiert werden. Die Akkreditierung ist für eine Dauer von sieben Jahren gültig. Als verantwortliche Organisation hat die FSP sieben Weiterbildungsgänge in Psychotherapie durch diesen Prozess geführt.
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Die FSP als verantwortliche Organisation

Die FSP reicht beim Bund Akkreditierungsgesuche ein, sorgt für die Erfüllung von Auflagen, meldet Änderungen, fördert die Qualitätssicherung und -entwicklung der Weiterbildungsgänge und gewährleistet den Rechtsschutz der Weiterzubildenden, indem sie Verfügungen gemäss PsyG erlässt und eine unabhängige Rekurskommission zur Verfügung stellt. Ausserdem übernimmt sie bestimmte administrative Aufgaben (Anrechnung von Bildungseinheiten, Zulassungen, Prüfungsergebnisse usw.).

Qualität muss sein

Die FSP arbeitet mit den Weiterbildungsinstituten zusammen, um qualitativ hochwertige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Weiterbildungen in Psychotherapie anzubieten. 

Als verantwortliche Organisation sichert und entwickelt die FSP die Qualität ihrer Weiterbildungsgängen in Psychotherapie während der gesamten Akkreditierungsdauer mit folgenden Instrumenten:

  • Evaluation der gesamten Weiterbildung und ihrer Module durch systematische Befragung der Studierenden während und am Ende der Weiterbildung
  • Jährliche Qualitätsveranstaltungen mit allen Weiterbildungsinstituten zum Informations- und Erfahrungsaustausch
  • Jährliche Qualitätskontrollen zur Sicherung und Entwicklung der Qualität des Weiterbildungsgangs
  • Beratung und Unterstützung der Weiterbildungsinstitute durch die FSP bei Fragen im Anwendungsbereich des PsyG

Die Rekurskammer

Als verantwortliche Organisation trifft die FSP Entscheidungen über die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen und Weiterbildungsperioden, die Zulassung zu den Studiengängen, Prüfungsergebnisse oder die Verleihung des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie. 

Weiterzubildende, die mit einem Entscheid der FSP nicht einverstanden sind, können innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Entscheids bei der unabhängigen Rekurskammer (RK) der Kommission für Verbandsgerichtsbarkeit Beschwerde einlegen. Jeder Entscheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung, die beschreibt, an wen und in welcher Form die Beschwerde bei der RK einzureichen ist.

Weiterbildungsgänge in Psychotherapie unter der Verantwortung der FSP

Postgraduale Weiterbildung in systemischer Therapie und Beratung, Meilener Institut Zürich

Postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie mit systemischem Schwerpunkt
Institut für Ökologisch-systemische Therapie (IÖST), Zürich

Postgraduale Weiterbildung Integrative Psychotherapie (Schweiz)
Stiftung Europäische Akademie für psychosoziale Gesundheit und Integrative Therapie SEAG (Schweiz), Rorschach

Formation postgrade en psychothérapie d'orientation systémique
Centre de Recherches Familiales et Systémiques (CERFASY), Neuchâtel

Formation Postgraduée en Psychothérapie Psychoanalytique de l’Arc Jurassien
Centre Neuchâtelois de Psychiatrie (CNP), Marin-Epagnier

Cursus de formation postgrade en psychothérapie systémique
Plateforme systémique Genevoise (PSGe), Genève

Specializzazione in psicoterapia sistemico relazionale
Scuola di Psicoterapia Sistemica Mara Selvini Palazzoli di Mendrisio