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Gewaltfreie Erziehung soll im ZGB verankert werden
In der Vergangenheit wurde die Schweiz auf internationaler Ebene mehrfach ermahnt, eine gesetzliche Regelung für die gewaltfreie Erziehung zu schaffen. Mit der Vorlage, welche auf der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach beruht, wird dieser Forderung nun nachgekommen. Die Eltern werden neu ausdrücklich dazu verpflichtet, ihr Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen. Unter anderen Formen entwürdigender Gewalt sind beispielsweise Drohung, Beschimpfung, Demütigung, Verachtung, Angsteinflössen, Blossstellen, Abwerten, Ignorieren oder das Miterlebenlassen von Gewalt in elterlichen Paarbeziehungen zu verstehen. Zusätzlich soll der Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.
Die FSP begrüsst die neue Gesetzesnorm, weist jedoch darauf hin, dass sich das neue Gesetz nicht nur auf die Eltern, sondern auf alle erziehungsberechtigten Personen beziehen soll. Zudem fordert die FSP, dass die Beratung durch qualifizierte Fachpersonen, insbesondere Kinder- und Jungedpsycholog:innen erfolgen muss. Ebenso weist die FSP darauf hin, dass bei der Umsetzung der begleitenden Kampagnen Fachpersonen aus der Gesundheits- und Sozialpsychologie beigezogen werden, welche sich mit Veränderungen von Verhaltensweisen auskennen.