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Abrechnung mit der Invalidenversicherung (IV)

Wer psychotherapeutische Leistungen im IV-Bereich erbringt, muss der Tarifvereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beitreten und sich für die Abrechnung bei der IV anmelden. Assistenzpsychotherapeut:innen müssen von ihren anleitenden Fachpersonen angemeldet werden.

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei Patient:innen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, das für die IV zuständig ist, hat mit den Verbänden FSP, ASP und SBAP einen Vertrag ausgehandelt, der die Kostenübernahme regelt. 

Wer psychotherapeutische Leistungen im IV-Bereich erbringt, muss der Tarifvereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beitreten und sich für die Abrechnung bei der IV anmelden. 

Dazu berechtigt sind Therapeut:innen mit kantonaler Praxisbewilligung und Fachtitel. Assistenzpsychotherapeut:innen müssen von ihren anleitenden Fachpersonen angemeldet werden.

GLN-Nummer und Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung
  • Ob für die Abrechnung von Leistungen im OKP- oder im IV-Bereich: Assistenzpsychotherapeut:innen brauchen eine GLN-Nummer, damit sie als «ausführende Person» auf den Rechnungen vermerkt werden können.
  • Mit der Anpassung der IV-Vereinbarung per 1. April 2025 wurde auch eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Papierrechnungen werden von den IV-Stellen nicht mehr akzeptiert und zurückgewiesen. Alle Informationen dazu sind hier zu finden: 

Das BSV benötigt verschiedene Angaben. Die FSP stellt dafür ein praktisches Online-Formular zur Verfügung, das insbesondere für Institutionen, die zahlreiche Assistenzpsychotherapeut:innen anmelden müssen, den Aufwand so gering wie möglich halten soll. 

Nachdem die notwendigen Angaben erfasst sind, kümmert sich die FSP um alle weiteren administrativen Schritte. Dafür erhebt die FSP folgende Bearbeitungsgebühren:

  • Pro Psychotherapeut:in oder Assistenzpsychotherapeut:in mit FSP-Mitgliedschaft 100 CHF
  • Pro Psychotherapeut:in oder Assistenzpsychotherapeut:in ohne FSP-Mitgliedschaft  250 CHF

Anmeldung IV-Abrechnung


Beitrittserklärung zur Tarifvereinbarung FSP/BSV


Vielen Dank! Sobald wir die unterschriebenen Dokumente per Post erhalten haben, kümmern wir uns so rasch wie möglich darum.


Beitrittserklärung Assistenzpsychotherapeut:innen Tarifvereinbarung FSP/BSV

Vielen Dank! Sobald wir die unterschriebenen Dokumente per Post erhalten haben, kümmern wir uns so rasch wie möglich darum.

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