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Wie erhalte ich einen FSP-Titel?

Psycholog:innen, die Mitglied der FSP sind und eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben, können auf Antrag hin einen entsprechenden FSP-Titel - Fachtitel oder Zusatzqualifikationszertifikat - erlangen. Diese sind seit Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt weithin anerkannt und belegen entsprechende Fachkenntnisse. FSP-Mitglieder mit einem Titel müssen über einen Zeitraum von drei Jahren 240 Stunden Fortbildung absolvieren. 
Kari Shea on Unsplash

Psychologie: Fachtitel oder Zusatzqualifikation

Der Weiterbildungsanbieter stellt der FSP im Auftrag der Absolvent:innen den Antrag auf Verleihung des FSP-Fachtitels oder des FSP-Zusatzqualifikationszertifikats. Die FSP prüft den Antrag und entscheidet über die Vergabe.

25.10.2024
27.12.2024

21.02.2025
25.04.2025
11.07.2025
05.09.2025
24.10.2025 

Das Ergebnis der Titelantragsprüfung erfolgt in der Regel 8-12 Wochen nach dem Datum der jeweiligen Einreichungsfrist.

Psychotherapie: Weiterbildungstitel

Wer einen vom Bund akkreditierten Weiterbildungsgang in Psychotherapie absolviert, kann einen eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie erlangen. Dieser wird direkt von der für den Weiterbildungsgang zuständigen Organisation ausgestellt. Auch Personen, die über einen von der eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo) als gleichwertig anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügen, können sich als «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut» bezeichnen.

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut:innen, welche Mitglied der FSP sind, können sich auf Antrag hin als «Fachpsychologin für Psychotherapie FSP» oder «Fachpsychologe für Psychotherapie FSP» bezeichnen. Dafür müssen sie das entsprechende Formular ausfüllen und mit den erforderlichen Anhängen einsenden.