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Nein zu mehr Hürden in der IV: FSP unterzeichnet Brief an Bundesrat

In der SRF-Rundschau vom 21.05.2025 schlug die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) vor, eine Altersgrenze von 30 Jahren für eine IV-Rente einzuführen. Damit soll der Anstieg bei Neurenten von psychisch erkrankten jungen Menschen eingedämmt werden. Die FSP und 6 weitere Organisationen halten dieses Vorgehen für nicht zielführend und zeigen in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesrat alternative Lösungsansätze auf.
Immer häufiger erhalten junge Erwachsene eine IV-Rente aufgrund von psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig bestehen häufig lange Wartezeiten für Therapieplätze, so dass eine frühzeitige Intervention gerade bei Kindern und Jugendlichen leider nicht immer möglich ist.
Statt den Zugang zu Hilfsangeboten zu stärken, schlägt die IV-Stellen-Konferenz vor, die IV-Altersgrenze von 18 Jahren auf 30 Jahre zu erhöhen oder befristete Renten einzuführen. Auf bereits stark belastete junge Menschen wird zusätzlicher Druck ausgeübt. Dies verstärkt die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen und führt zu einer Schwächung des Vertrauens in die bestehenden Unterstützungssysteme. Zudem droht eine Verlagerung der Kosten in die Sozialhilfe.
Statt Druck auszuüben, schlagen die unterzeichnenden Organisationen vor, den Betroffenen verlässliche Perspektiven zu bieten. Einerseits über die vom Parlament geforderte Stärkung von Organisationen in den Bereichen psychische Gesundheit und in der Suizid- und Gewaltprävention (vgl. Motion Clivaz 21.3264) und einem Ausbau von psychologisch-psychotherapeutischen Angeboten. Zum anderen über mehr Flexibilität und Kontinuität bei den Eingliederungsmassnahmen.