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Stalking: Parlament will Opfer besser schützen

22 Feb 2024
FSP
Position FSP
22 Feb 2024
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Position FSP

Am Donnerstag, den 22. Februar 2024, arbeitet die Rechtskommission des Nationalrats an den letzten Details eines neuen Gesetzesartikels, der Stalking zum eigenen Straftatbestand erklärt. Dies hatte eine parlamentarische Initiative gefordert. Die FSP spricht sich ausdrücklich für die Einführung eines neuen Straftatbestands aus, damit Stalking-Opfer besser geschützt werden. 

Schon seit geraumer Zeit wird in der Schweiz sowohl auf nationaler, kantonaler als auch politischer Ebene verlangt, dass Stalking-Betroffene rechtlich besser geschützt sind. Mit der neuen Strafnorm wird diese Forderung nun endlich erfüllt. Betroffene sind in ihrem Alltag und in ihrer Lebensgestaltung oft stark beeinträchtigt. Neben psychischen und physischen Reaktionen hat Stalking meist auch Auswirkungen auf das soziale und wirtschaftliche Leben, etwa durch soziale Isolation oder mehr Fehlzeiten bei der Arbeit. 

Wie bei anderen Gewaltdelikten neigen auch Stalking-Opfer vereinzelt dazu, die Schuld bei sich zu suchen. Sie machen sich beispielsweise Vorwürfe, dem Täter zu viel Hoffnung gemacht zu haben. Zwar war es bis anhin bereits möglich, Stalking-Taten unter andere Artikel wie zum Beispiel Nötigung zu subsumieren. Allerdings können einzelne Handlungen für sich allein betrachtet durchaus sozialadäquat sein und erst durch ihre Intensität oder Wiederholung bedrohlich werden. 

Mit der Verankerung von Stalking im Strafgesetzbuch wird eine Gleichbehandlung der Opfer sichergestellt. Zudem hat der Tatbestand eine präventive Funktion. Es wird klar signalisiert, dass Stalking eine Straftat und damit eine verbotene Handlung ist.

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