FSP-anerkannte Weiterbildungen

Die FSP hat zahlreiche postgraduale psychologische Weiterbildungen in unterschiedlichen Berufsfeldern anerkannt. Psychologinnen und Psychologen, welche eine FSP-anerkannte Weiterbildung absolviert haben, können einen FSP-Titel (Fachtitel oder Zusatzqualifikationszertifikat) erlangen.  

Weiterbildungen, welche zu einem FSP-Fachtitel führen

FSP-anerkannte Weiterbildungen, welche zu einem FSP-Fachtitel führen, dauern mindestens drei Jahr und entsprechen in der Regel einem Master of Advanced Studies (MAS) einer schweizerischen Hochschule.

FSP-Mitglieder, welche die Weiterbildung absolviert haben, können den entsprechenden FSP-Fachtitel auf Antrag hin erlangen und tragen. Der FSP-Fachtitel bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Berufsausübung im Gebiet des Fachtitels. Die FSP-Fachtitel geniessen breite Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt und sind privatrechtlich geschützt.

Die FSP hat in den folgenden Bereichen Weiterbildungen anerkannt, welche zu einem Fachtitel führen:

In regelmässigen Reevaluierungsverfahren wird die Qualität der FSP-anerkannten Weiterbildungen in enger Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsanbietern gesichert und entwickelt.

Psychotherapie

Weiterbildungen in Psychotherapie sind eidgenössisch geregelt. Die Liste der vom Bund akkreditierten Weiterbildungsgänge finden Sie hier. Weitere Informationen zum eidg. Weiterbildungstitel in Psychotherapie und zum Titel «Fachpsychologe/in für Psychotherapie FSP» finden Sie hier.

Weiterbildungen, welche zu einem FSP-Zusatzqualifikationszertifikat führen

Weiterbildungen, welche zu einem FSP-Zusatzqualifikationszertifikat führen, dauern mindestens ein Jahr und entsprechen in der Regel einem Certificat ofAdvanced Studies (CAS) einer schweizerischen Hochschule. FSP-Mitglieder, welche die Weiterbildung absolviert haben, können das entsprechenden FSP-Zusatzqualifikationszertifikat auf Antrag hin erlangen und tragen. Dieses bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen beruflichen Tätigkeit im Gebietder Zusatzqualifikation. Die FSP-Zusatzqualifikationszertifikate geniessen breite Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt und sind privatrechtlich geschützt.  

Die FSP hat in den folgenden Bereichen Weiterbildungen anerkannt, welche zu einem FSP- Zusatzqualifikationszertifikat führen: 

In regelmässigen Reevaluierungsverfahren wird die Qualität der FSP-anerkannten Weiterbildungen in enger Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsanbietern gesichert und entwickelt.

Bei Fragen zu den einzelnen Weiterbildungsgängen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Weiterbildungsanbieter gemäss Liste oben. 

Weiterführende Informationen