FSP-Titel

Psychologinnen und Psychologen, welche eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben und Mitglied der FSP sind, können auf Antrag hin einen entsprechenden FSP-Titel (Fachtitel oder Zusatzqualifikationszertifikat) erlangen. 

FSP-anerkannte Weiterbildungsgänge erfüllen sinngemäss die Qualitätsstandards des Bundes. FSP-Fachtitel und Zusatzqualifikationen sind auf dem Arbeitsmarkt breit anerkannt.  

Titelverleihung

Psychologinnen und Psychologen, welche Mitglied der FSP sind und eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben, können den entsprechenden FSP-Titel (Fachtitel oder Zusatzqualifikation) auf Antrag hin erlangen. Der Weiterbildungsanbieter stellt der FSP im Auftrag der Absolventin oder des Absolventen den Antrag auf Verleihung des FSP-Fachtitels oder des FSP-Zusatzqualifikationszertifikats. Die FSP prüft den Antrag nach den folgenden Kriterien und mittels entsprechender Nachweise:

  • Vorliegen eines Masterabschlusses in Psychologie an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder eines vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Ausbildungsabschlusses
  • Nachweis, dass die FSP-anerkannte Weiterbildung erfolgreich und vollständig absolviert worden ist. 
  • Nachweis der FSP-Mitgliedschaft
  • Nachweis des Bezahlens der Titelverleihungsgebühr

Eidgenössische anerkannte Psychotherapeuten/innen, welche Mitglieder der FSP sind, können zusätzlich zum eidgenössischen Weiterbildungstitel auf Antrag hin die Bezeichnung, "Fachpsychologe/in für Psychotherapie FSP" aufführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Nachweis, dass der eidgenössische Weiterbildungstitel in Psychotherapie erlangt wurde
  • Nachweis der FSP-Mitgliedschaft
  • Nachweis des Bezahlens der Bearbeitungsgebühr

Zuständig für die Prüfung von Titelverleihungsgesuchen sind die Geschäftsstelle und die Bildungskommission der FSP.

Sie haben Fragen zum Titelverleihungsverfahren? Wir helfen gerne weiter!
Tel: 031 388 88 46 (jeweils mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr)
Email: qualifikationen@fsp.psychologie.ch

Titelbezeichnungen FSP

Die folgenden Aus- und Weiterbildungsleistungen sowie weitere Merkmale stehen hinter den verschiedenen FSP Titelbezeichnungen: 

Ausgangslage Bezeichnung Bedeutung
FSP-Mitglieder Psychologin / Psychologe FSP
  • Studium der Psychologie auf Masterstufe an einer Schweizer Hochschule (Universitität
    oder Fachhochschule) oder vom Bund als gleichwertig anerkannter Weiterbildungsabschluss
  • Fortbildungspflicht gemäss FSP-Standards
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsordnung der FSP
    • Beschwerderecht der Klientinnen und Klienten bei Verstössen gegen die Berufsordnung
FSP-Mitglieder mit FSP-Fachtitel:  Psycholgin / Psychologe FSP
Fachpsychologin in Kinder- und Jugendpsychologie FSP
  • Studium in Psychologie auf Masterstufe an einer Schweizer Hochschule (Universität 
    oder Fachhochschule) oder vom Bund als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss
  • mehrjährige postgraduale, von der FSP-anerkannte psychologische Weiterbildung, welche in der Regel einem MAS und sinngemäss den Qualitätsstandards des Bundes entspricht
  • besonders umfangreiche Fortbildung gemäss FSP-Reglementierung
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsordnung der FSP
  • Beschwerderecht der Klientinnen und Klienten bei Verstössen gegen die Berufsordnung
FSP-Mitglieder mit FSP-Zusatzqualifikation: Psychologin / Psychologe FSP
Zusatzqualifikation in Notfallpsychologie FSP
  • Studium in Psychologie auf Masterstufe an einer Schweizer Hochschule (Universität
    oder Fachhochschule) oder vom Bund als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss
  • mehrjährige postgraduale, von der FSP-anerkannte Weiterbildung, welche einem CAS oder DAS und sinngemäss den Qualitätsstandards des Bundes entspricht
  • besonders umfangreiche Fortbildung gemäss FSP-Reglementierung
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsordnung FSP
  • Beschwerderecht der Klientinnen und Klienten bei Verstössen gegen die Berufsordnung
Eidgenössisch anerkannte/r Psychotherapeut/in und FSP-Mitglied Eidgenössisch anerkannte/r Psychotherapeut/in Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
  • Studium in Psychologie auf Masterstufe an einer Schweizer Hochschule (Universität 
    oder Fachhochschule) oder vom Bund als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss
  • vom Bund akkreditierte mehrjährige postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie bzw. einem vom Bund als gleichwertig anerkannter ausländischen Weiterbildungsabschluss in Psychotherapie
  • besonders umfangreiche Fortbildung gemäss FSP-Reglementierung
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Berufsordnung FSP
  • Beschwerderecht der Klientinnen und Klienten bei Verstössen gegen die Berufsordnung