FSP-Titel
Psychologinnen und Psychologen, welche eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben und Mitglied der FSP sind, können auf Antrag hin einen entsprechenden FSP-Titel (Fachtitel oder Zusatzqualifikationszertifikat) erlangen.
FSP-anerkannte Weiterbildungsgänge erfüllen sinngemäss die Qualitätsstandards des Bundes. FSP-Fachtitel und Zusatzqualifikationen sind auf dem Arbeitsmarkt breit anerkannt.
Titelverleihung
Psychologinnen und Psychologen, welche Mitglied der FSP sind und eine von der FSP anerkannte Weiterbildung absolviert haben, können den entsprechenden FSP-Titel (Fachtitel oder Zusatzqualifikation) auf Antrag hin erlangen. Der Weiterbildungsanbieter stellt der FSP im Auftrag der Absolventin oder des Absolventen den Antrag auf Verleihung des FSP-Fachtitels oder des FSP-Zusatzqualifikationszertifikats. Die FSP prüft den Antrag nach den folgenden Kriterien und mittels entsprechender Nachweise:
- Vorliegen eines Masterabschlusses in Psychologie an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder eines vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Ausbildungsabschlusses
- Nachweis, dass die FSP-anerkannte Weiterbildung erfolgreich und vollständig absolviert worden ist.
- Nachweis der FSP-Mitgliedschaft
- Nachweis des Bezahlens der Titelverleihungsgebühr
Eidgenössische anerkannte Psychotherapeuten/innen, welche Mitglieder der FSP sind, können zusätzlich zum eidgenössischen Weiterbildungstitel auf Antrag hin die Bezeichnung, "Fachpsychologe/in für Psychotherapie FSP" aufführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Nachweis, dass der eidgenössische Weiterbildungstitel in Psychotherapie erlangt wurde
- Nachweis der FSP-Mitgliedschaft
- Nachweis des Bezahlens der Bearbeitungsgebühr
Zuständig für die Prüfung von Titelverleihungsgesuchen sind die Geschäftsstelle und die Bildungskommission der FSP.
Titelbezeichnungen FSP
Die folgenden Aus- und Weiterbildungsleistungen sowie weitere Merkmale stehen hinter den verschiedenen FSP Titelbezeichnungen:
Ausgangslage | Bezeichnung | Bedeutung |
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FSP-Mitglieder | Psychologin / Psychologe FSP |
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FSP-Mitglieder mit FSP-Fachtitel: | Psycholgin / Psychologe FSP Fachpsychologin in Kinder- und Jugendpsychologie FSP |
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FSP-Mitglieder mit FSP-Zusatzqualifikation: | Psychologin / Psychologe FSP Zusatzqualifikation in Notfallpsychologie FSP |
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Eidgenössisch anerkannte/r Psychotherapeut/in und FSP-Mitglied | Eidgenössisch anerkannte/r Psychotherapeut/in Fachpsychologin für Psychotherapie FSP |
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