Kinder- und Jugendpsychologe / Kinder- und Jugendpsychologin
Berufsbild
Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen beraten und begleiten Eltern, Familien, Kinder- und Jugendliche, Institutionen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens und Behörden wissenschaftlich fundiert bei kinder- und jugendpsychologischen Frage- und Problemstellungen mit dem Ziel, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Sie berücksichtigen dabei den Lebenskontext und den institutionell-rechtlichen Rahmen, in welchem sich die Kinder und Jugendlichen befinden. Die Planung und Durchführung von Interventionen erfolgen auf Grundlage diagnostischer Verfahren und orientieren sich an den Grundsätzen des Kindswohls, der Ressourcenorientierung und der Allparteilichkeit. Bei Bedarf arbeiten sie mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Pädagogik, soziale Arbeit, Recht und anderen Fachbereichen zusammen.
Tätigkeitsfelder
Kinder- und Jugendpsychologen/innen sind vornehmlich in den Sektoren Bildung, Gesundheit und Sozialwesen tätig. Sie arbeiten in den Bereichen Erziehung, Schule, Gesundheit, Straf- und Massnahmenvollzug, Verwaltung, in Kinder- und Jugendpsychiatrischen Institutionen, in Spitälern und Kliniken, aber auch in Lehre und Forschung. Die Tätigkeitsfelder der Kinder- und Jugendpsychologen/innen umfassen Beurteilung, Beratung, Begleitung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen und deren Umfeld mit Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychischen oder psychosozialen Schwierigkeiten, welche sich im familiären, schulischen oder sozialen Umfeld manifestieren oder sich darauf auswirken. Zur Beurteilung führen Kinder- und Jugendpsychologinnen individualisierte und umfeldbezogene diagnostische Abklärungen durch. In der Beratung initiieren sie individuelle Entwicklungsschritte, empfehlen pädagogische sowie therapeutische Massnahmen, gestalten mit den wichtigsten Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche geeignete Entwicklungsbedingungen oder leiten notwendige Überweisungen an externe Fachstellen in die Wege. Die kinder- und jugendpsychologischen Tätigkeiten sind wesentlich interdisziplinär ausgerichtet und haben häufig auch einen präventiven Schwerpunkt. Zu den kinder- und jugendpsychologischen Tätigkeiten gehören auch Krisen- sowie notfallpsychologische Interventionen. Kinder und Jugendpsychologinnen übernehmen Gutachtertaufgaben für sonder- und sozialpädagogische Massnahmen und bringen ihre Expertise in zivilrechtlichen Verfahren ein. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören zudem die Vermittlung von entwicklungspsychologischem Fachwissen, in Lehrveranstaltungen an diversen Bildungsstätten und in der eigenen Nachwuchsförderung.
Anforderungen
- Ausgeprägte Selbst- und Sozialkompetenzen sowie Interesse an Kinder- und Jugendpsychologie
- Fähigkeit, kinder- und jugendpsychologische Interventionen (individuell oder gruppenspezifisch) in Übereinstimmung systemischen und gesellschaftlich Rahmenbedingungen zu konzipieren und durchzuführen (Wahrnehmen, Denken und Handeln in Systemen)
Arbeit- und Auftraggeber
- Private und öffentlich-rechtliche Bildungsinstitutionen: schulpsychologische Dienste, Erziehungsberatungsstellen, Schulen, Kindertagesstätten
- Private und öffentlich-rechtliche sozialpädagogische Einrichtungen: Sonderschulen, Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes wie z.B. Kinder- und Jugendheime
- Private und öffentlich-rechtliche Institutionen des Gesundheitswesens:
- medizinische und psychiatrische Kliniken
- Privatpersonen: Familien, Eltern, gesetzliche Vertretungen von Eltern/Jugendliche
Berufliche Laufbahn
Kinder- und Jugendpsychologen stehen vielfältige Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten offen:
- Arbeit im Anstellungsverhältnis in Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens, welche kinder- und jugendpsychologische Dienstleistungen erbringen
- Führung von Teams und Organisationseinheiten oder Leitung von Projekten in Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitswesens, welche kinder- und jugendpsychologisch relevante Leistungen erbringen
- Selbstständige Tätigkeit als Kinder- und Jugendpsycholog/in
- Forschung und Lehre
Weiterbildung
Von der FSP anerkannt:
Postgraduale Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychologie SKJP
Zulassung zur Weiterbildung
Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss
Titel
Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Rechtlicher Rahmen
Der Titel «Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP» oder «Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP» ist privatrechtlich geschützt.