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FSP befürwortet zentrale Steuerung des EPD
Die FSP unterstützt die digitale Transformation im Gesundheitswesen und damit auch die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) fordert die FSP jedoch verschiedene Änderungen und setzt sich in Anlehnung an die Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK für eine zentrale und einheitliche Steuerung ein.
Mit der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossiers (EPDG) will der Bundesrat das elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln. Die Revision führt zu grossen Veränderungen sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Bevölkerung. Unter anderem ist vorgesehen, dass sich alle ambulanten Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft, also einem EPD-Anbieter, anschliessen und behandlungsrelevante Daten im EPD erfassen müssen. Bisher galt die Pflicht nur für die stationären Leistungserbringer und für neu zugelassene ambulant tätige Ärzt:innen. Ausserdem soll für alle Einwohner:innen der Schweiz automatisch ein EPD eröffnet werden. Die Zugriffsrechte verwalten die Patient:innen dabei selbst. Benötigt eine Gesundheitsfachperson Einsicht in die Daten, müssen die Patient:innen zuerst ein Zugriffsrecht erteilen. Wer kein EPD will, muss aktiv Widerspruch einlegen. Die Freiwilligkeit bleibt damit also de facto erhalten.
FSP fordert zentrale und einheitliche Steuerung des EPD
Die FSP unterstützt diese beiden Massnahmen prinzipiell. Der Nutzen des EPD wird erst mit einer starken Verbreitung zum Tragen kommen. Dies zeigen Erfahrungen aus dem Ausland. In ihrer Stellungnahme weist die FSP jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es in der konkreten Umsetzung Änderungsbedarf gibt:
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Die Pflicht für die Leistungserbringer darf erst gelten, wenn der Nutzen des EPD zu einer Entlastung im Alltag der Leistungserbringer führt und nicht ausschliesslich für Mehraufwand sorgt.
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Die Kosten dürfen nicht auf die Leistungserbringer abgewälzt werden. Die FSP fordert eine Anschubfinanzierung für die Implementierungsphase und eine Tarifabgeltung für die Deckung der laufenden Kosten.
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Die Übergangsfrist soll von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes auf fünf Jahre verlängert werden.
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In Bezug auf das Opt-Out Modell setzt sich die FSP dafür ein, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen ausreichend informiert und unterstützt werden. Hier gilt es unter anderem auch die Bedürfnisse von Personen mit psychischen Erkrankungen, mit Behinderungen, ohne Kenntnisse einer Landessprache etc. zu berücksichtigen.
Ausserdem setzt sich die FSP für eine zentrale und einheitliche Steuerung des EPD ein. Damit schliessen wir uns der Forderung der GDK an, den heute geltenden, dezentralen Weg zu verlassen. Auch wenn diese Forderung kurz- und mittelfristig zu einem hohen Aufwand führt, vertritt die FSP die Ansicht, dass sich dieser Mehraufwand langfristig auszahlen wird. Das Ziel ist ein benutzerfreundliches, in der Handhabung einfaches Tool mit klaren Prozessen, das sowohl die Leistungserbringer und die Einwohner:innen als auch die Behörden unterstützt.