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FSP sichert Vergütung von Assistenzpsychotherapeut:innen im IV-Bereich

28 Mär 2025
FSP
Medienmitteilung, Psychotherapie
28 Mär 2025
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Medienmitteilung, Psychotherapie
Kleiner Junge spielt mit Lego.
Unsplash - Caleb Woods

Dank erfolgreichen Verhandlungen zwischen der FSP und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Vergütung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen im IV-Bereich sichergestellt. Neu kann analog zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) via Betreuungsperson abgerechnet werden. Die Regelung gilt ab dem 1. April 2025 und vorübergehend bis zur Einführung eines definitiven OKP-Tarifs. 

Benötigen Menschen im IV-Bereich eine Psychotherapie, wird diese über eine Vereinbarung zwischen der FSP und dem BSV abgerechnet. Mit der Aufnahme der psychologischen Psychotherapie in die Grundversicherung wurde die IV-Vereinbarung angepasst, die Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen jedoch nicht explizit geregelt.

Assistenzpsychotherapeut:innen spielen eine wichtige Rolle für Menschen im IV-Bereich. So werden insbesondere Kinder und junge Erwachsene mit einer Autismus-Spektrum-Störung oftmals von Assistenzpsychotherapeut:innen begleitet. 

Pragmatische Lösung für mehr Versorgungssicherheit 

Dank konstruktiven Verhandlungen zwischen der FSP, die auch für die Verbände ASP und SBAP verhandelt hat, und dem BSV, konnte nun eine Anpassung der Vereinbarung und die Vergütung der unverzichtbaren Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen im IV-Bereich sichergestellt werden. 

Die FSP ist dankbar und erfreut darüber, dass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und das BSV den Handlungsbedarf erkannt und eine pragmatische Lösung ermöglicht haben. Diese erlaubt eine frühzeitige und angemessene Begleitung vulnerabler Personen und stärkt die Versorgungssicherheit. 

Definitiver Tarif auf der Zielgeraden 

Die verhandelte Lösung gilt vorübergehend bis zur Einführung eines definitiven OKP-Tarifs. Das BSV hat in den Verhandlungen mehrmals betont, dass der Tarif im IV-Bereich mit dem definitiven OKP-Tarif harmonisiert sein soll. Das erachtet auch die FSP als sinnvoll und wird einer Umsetzung nicht im Weg stehen.

Die nun verhandelte Übergangslösung ist für die FSP aber zwingend, da die Versorgung sichergestellt sein muss und nach wie vor offen ist, wann der definitive OKP-Tarif in Kraft treten kann. Die FSP arbeitet weiterhin mit Hochdruck auf eine definitive Tariflösung hin und setzt alles daran, eine rasche Einigung mit allen Tarifpartnern zu ermöglichen. 

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