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Für Gesundheit, gegen Gewalt: FSP unterstützt internationale Standards im Arbeitskontext

21 Aug 2025
FSP
Arbeits- und Organisationspsychologie, Medienmitteilung
21 Aug 2025
FSP
Arbeits- und Organisationspsychologie, Medienmitteilung

Die FSP unterstützt die Ratifizierung von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und bekennt sich damit klar zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz sowie zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld – auch im internationalen Kontext. Im Rahmen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens nimmt die FSP in diesem Sinne Stellung.  

Klare Haltung gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt 

Das Übereinkommen Nr. 190 ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt umfassend adressiert. Es verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, präventive Massnahmen zu ergreifen und Betroffene zu schützen. Die Schweiz kann dieses Übereinkommen ratifizieren, ohne nationale Gesetze oder Verordnungen anpassen zu müssen. Die FSP unterstützt die Ratifizierung vollumfänglich, um ein starkes Zeichen für den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Gewalt und Belästigung weltweit zu setzen. 

Gesundheitsschutz als internationales Grundrecht 

Das zweite Abkommen, Übereinkommen Nr. 191, ist formeller Natur. Es passt bestehende Normen der IAO an, nachdem 2022 das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip aufgenommen wurde. Auch hier ist keine Gesetzesänderung in der Schweiz notwendig.  

Die Rolle der Psychologie 

Sowohl beim Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz als auch bei der Sicherstellung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen, kommt den Psycholog:innen, insbesondere aus dem Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie, eine zentrale Rolle zu. Ihre Expertise ist entscheidend für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die sowohl die psychische als auch die körperliche Gesundheit der Beschäftigten schützen. Durch die Analyse von Arbeitsprozessen, die Entwicklung gesundheitsförderlicher Strukturen und die Durchführung gezielter Präventionsmassnahmen tragen sie dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu vermeiden. So schaffen sie die Grundlage für ein Arbeitsumfeld, das Sicherheit, Respekt und Wohlbefinden langfristig stärkt. 

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO)
Die IAO wurde 1919 gegründet und ist seit 1946 eine Sonderorganisation der UNO. Ihr Sitz ist in Genf. Die IAO hat 187 Mitgliedstaaten (fast alle Länder der Welt) und ist eine der ältesten und global anerkanntesten Organisationen im Bereich Arbeitsrecht und soziale Entwicklung. Sie setzt sich für soziale Gerechtigkeit und menschenwürdige Arbeit ein. Die Schweiz ist seit Beginn dabei und hat bislang 62 Übereinkommen ratifiziert, von denen aktuell 46 in Kraft sind. 

Stellungnahmen der FSP 

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