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Klares Votum aus dem Parlament: Leistungen der Assistenzpsychotherapeut:innen sind zu verrechnen

14 Sep 2023
FSP
Medienmitteilung, Psychotherapie
14 Sep 2023
FSP
Medienmitteilung, Psychotherapie

Seit Einführung des Anordnungsmodells vor über einem Jahr weigert sich ein Teil der Krankenversicherer, die Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen via die betreuende Fachperson zu bezahlen. Auf Initiative von Benjamin Roduit wollte die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Vergütung in der Gesetzgebung sicherstellen. Die entsprechende Motion lehnte der Ständerat heute jedoch ab mit der Begründung, dass es auf diesem Weg zu lange dauern würde. Der Ständerat ist aber klar der Meinung, dass die Leistungen der Assistenzpsychotherapeut:innen zu übernehmen sind und die Tarifpartner dies in ihrer Vereinbarung festzuhalten haben - darüber sind sich Stände-, National- und Bundesrat einig. Die FSP nimmt diesen Auftrag der Politik ernst und setzt alles daran, gemeinsam mit den Tarifpartnern eine Einigung zu erzielen.

In der Schweiz kann der Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen nicht gedeckt werden, es herrscht eine akute Unterversorgung. Mit der Empfehlung von santésuisse an seine Krankenversicherer, die Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen über ihre betreuende Fachperson zu verweigern, verschlimmert sich diese Situation weiter. Vor diesem Hintergrund hätte die FSP eine Klärung auf Verordnungsebene begrüsst.

Nach dem Nein des Ständerats liegt die Verantwortung für eine Lösung bei den Tarifpartnern. Im Hinblick auf die Verhandlungen ist die FSP dankbar um die klaren Voten aus dem Parlament, welche die Versicherer in der Pflicht sehen, die Leistungen der Assistenzpsychotherapeut:innen via die Betreuungspersonen zu vergüten. Diese ist immer eine zugelassene, erfahrene psychologische Psychotherapeutin oder ein psychologischer Psychotherapeut. 

Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen sind systemrelevant
Denn in Schweizer Spitälern, Kliniken und Praxen sind heute rund 2’500 Assistenzpsychotherapeut:innen in Weiterbildung zur Fachpsycholog:in in Psychotherapie tätig. Sie befinden sich in der gleichen Situation wie Assistenzärzt:innen, deren Leistungen über die betreuende Fachperson bezahlt werden, obwohl sie sich in Weiterbildung zum Facharzttitel befinden und somit keine eigenständigen Leistungserbringer innerhalb der Krankenversicherung sind.

Viele Spitäler müssen die Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen querfinanzieren, was mittel- bis langfristig nicht tragbar ist. Ohne Einigung der Tarifpartner werden die Kantone definitive Tarife festsetzen müssen, gegen die wiederum Beschwerde erhoben werden kann. Bis zu einem finalen Gerichtsentscheid könnte es mehrere Jahre dauern. So entstehen für die Kantone massive Mehrkosten, da sie die Verantwortung für die Versorgungssicherheit tragen.

Hohe Dringlichkeit
Die FSP setzt mit ihren Partnern weiterhin unvermindert alles daran, rasch gemeinsam mit den Krankenversicherern eine Tarifvereinbarung zu erreichen, um so die vorherrschende, für alle Seiten unbefriedigende und gefährliche Situation zu entschärfen. Über die Dringlichkeit einer Lösung sollten sich vor dem Hintergrund erneuter Alarmsignale wie der massiv zunehmenden Inanspruchnahme von Hilfsangeboten bei „Pro Juventute“ und „Die dargebotene Hand“ oder den immer länger werdenden Wartelisten für Therapieplätze alle Tarifpartner im Klaren sein.

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