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Motion für raschere Fallbeurteilung bei Psychotherapien: Alle relevanten Akteure empfehlen Ablehnung

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat im Mai 2025 eine Kommissionsmotion eingereicht, die bereits nach 15 statt wie bisher 30 Therapiesitzungen eine Fallbeurteilung, respektive eine Kostengutsprache durch die Krankenkassen fordert. Die FSP empfiehlt genau wie alle anderen relevanten Akteure die Ablehnung der Motion.
Nach eingehender Prüfung haben alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen entschieden, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen, darunter die Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe), H+ Die Spitäler der Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) sowie prio.swiss, der Verband Schweizer Krankenversicherer. Auch der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
Das deklarierte Ziel einer Qualitätssicherung oder Kosteneinsparung kann die Motion gemäss Meinung der involvierten Akteure nicht erfüllen.
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Aus Sicht der FSP gibt es bei den heutigen Prozessen im Anordnungsmodell Sparpotenzial. Dieses kann ausgeschöpft werden, wenn der administrative Aufwand und die damit verbundenen Kosten reduziert werden.
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Die vorliegende Motion jedoch hätte eine gegenteilige Wirkung. Mit der Motion entstünde mehr administrativer Aufwand, die Kosten würden steigen. Schätzungsweise drei Mal mehr Fallbeurteilungen, resp. Kostengutsprachen fielen an, wenn diese – wie in der Motion vorgesehen – vorgezogen werden müssten. Denn: Wenige Therapien dauern länger als 30 Sitzungen, die Marke von 15 Sitzungen hingegen wird bei einem vorliegenden Krankheitsbild eher überschritten.
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Alle betroffenen Akteure ächzen bereits heute unter der enormen administrativen Last. Bei den Hausärzten und Psychiatern, die beide in die Fallbeurteilung involviert sind, herrscht ein akuter Fachkräftemangel, der sich laufend verschärft. Noch mehr administrativer Aufwand bedeutet Mehrkosten und gleichzeitig weniger Zeit für die Aufnahme, Behandlung oder eben Beurteilung von Patienten, die vermehrt in die überlasteten Spitäler und Kliniken überwiesen werden müssen. Auch auf Seiten der Krankenkassen entstünden Mehrkosten und -aufwand.
Die Erfahrung mit dem Anordnungsmodell zeigt: Die vier involvierten Fachspezialisten (Psychologische:r Psychotherapeut:in, Hausärzt:innen, Psychiater:innen und Vertrauensärzt:innen) sind sich in 98 Prozent der Fallbeurteilungen einig. Die mit Mehrkosten und -aufwand verbundene Vorverschiebung hätte also auch keine Wirkung auf die Qualität.
Die Umsetzung der Motion würde das System bürokratisch ersticken und zusätzliche, unnötige Kosten verursachen. Deshalb empfiehlt die FSP - wie auch die anderen involvierten Akteure - die Motion abzulehnen.