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Neues Monitoring bestätigt: Das Anordnungsmodell zeigt Wirkung

19 Aug 2025
FSP
Medienmitteilung, Psychotherapie
19 Aug 2025
FSP
Medienmitteilung, Psychotherapie
Aurel Märki

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute den zweiten «Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie» veröffentlicht. Dieser zeigt: Das Anordnungsmodell hat wie erhofft Verbesserungen für die psychische Gesundheitsversorgung der Schweiz angestossen. Derweil fallen die Kosten dafür tiefer aus, als erwartet. Nun gilt es, auf der Basis solider Zahlen und Fakten gezielt Optimierungen vorzunehmen und vorhandenes Einsparpotenzial zu nutzen.

Das Anordnungsmodell zeigt Wirkung. Dafür enthält der zweite Monitoringbericht erfreulicherweise verschiedene relevante Anhaltspunkte. So kann heute ein Teil der Patient:innen die Kosten über die Grundversicherung abrechnen und muss diese nicht mehr selbst oder via Zusatzversicherung finanzieren.

Das ist ein Hauptziel des Anordnungsmodells und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft, in der Psychotherapie kein Luxus, sondern für alle zugänglich ist.

Der neue Bericht bekräftigt den weitsichtigen Entscheid von Bundesrat und Parlament, die psychologische Psychotherapie in die Grundversicherung aufzunehmen und so den Zugang zu verbessern.

Mehrkosten in der OKP tiefer als erwartet

Die neuen Erkenntnisse zeigen auch: Die Mehrkosten sind tiefer als zunächst angenommen. Das BAG stellt in seiner Medienmitteilung unter anderem klar:

  • Die Mehrkosten liegen deutlich tiefer als im ersten Monitoringbericht prognostiziert. Statt 175 bis 200 Millionen - der ehemalige Krankenversichererverband santésuisse sprach gar von über 300 Millionen - betragen die Mehrkosten durchschnittlich 131 Millionen Franken pro Jahr.
  • Der letztjährige Bericht überschätzte auch die Auswirkungen des neuen Tarifs: Nicht die Hälfte, sondern nur ein Drittel des Kostenanstiegs ist auf den Unterschied zwischen dem Delegationstarif und dem heute geltenden provisorischen Tarif im Anordnungsmodell zurückzuführen. Dass der Tarif höher liegt, ist gemäss Bericht aufgrund der gestiegenen Verantwortung, zusätzlichen administrativen Aufgaben oder neu anfallende Pflichten wie AHV- und Versicherungsbeiträge sachgerecht und fair.

Die FSP begrüsst den Effort des BAG, die unterschiedlichen Kostenschätzungen aus dem ersten Monitoringbericht und von santésuisse fundiert durch Obsan untersuchen zu lassen und nun transparent auszuweisen.

Fehleinschätzungen mit weitreichenden Konsequenzen

Verlässliche Zahlen und Fakten bilden eine wichtige Grundlage, um Verbesserungspotenzial zu erkennen und zielführende Massnahmen zu ergreifen – insbesondere bei der Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Umgekehrt können unpräzise Angaben oder Fehleinschätzungen weitreichende, negative Konsequenzen haben. Im Falle des ersten Monitoringberichts etablierte sich das Narrativ der «Kostenexplosion». Mit Verweis darauf…

  • sahen sich die Versicherer im Winter 2024 dazu veranlasst, in den Kantonen die Senkung des provisorischen Tarifs zu beantragen. Glücklicherweise blieben die Kantone – mit Ausnahme des Kantons Glarus – standhaft und behielten den bisherigen provisorischen Tarif bei.
  • …reichte die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) im Mai 2025 die Motion 25.3533 ein, die bereits nach 15 statt wie bisher 30 Therapiesitzungen eine Fallbeurteilung durch eine:n Psychiater:in, resp. eine Kostengutsprache durch die Krankenkassen fordert.

Die FSP appelliert an dieser Stelle an die Parlamentarier:innen, die Erkenntnisse aus dem neuen Monitoringbericht beim Entscheid über die Motion zu berücksichtigen und diese abzulehnen. Schätzungsweise fielen mit dem Vorschlag der SGK-N rund drei Mal mehr Fallbeurteilungen an.

Das würde den bereits enormen administrativen Aufwand aller involvierter Akteure – Psychotherapeut:innen, Hausärzt:innen, Psychiater:innen und Vertrauensärzt:innen der Versicherungen – und die damit verbundenen Kosten deutlich steigern. Anstelle einer Vorverschiebung des hyperbürokratischen Verlängerungsprozesses bietet aus Sicht der FSP eine Vereinfachung des Prozesses grosses Einsparpotenzial.

Investitionen in die psychische Gesundheit zahlen sich aus

Ein verbesserter Zugang zur psychologischen Psychotherapie und eine bessere Verfügbarkeit sind wichtige Investitionen in eine frühzeitige Behandlung psychischer Störungen. Jeder investierte Franken spart langfristig rund vier Franken ein.

Dabei profitieren Wirtschaft und Gesellschaft besonders: Das grösste Einsparpotenzial entfällt auf höhere Produktivität und weniger krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz (Reduktion von Krankentagen) und bei der Sozialversicherung durch die Reduktion von IV-Renten. Zugleich sinken die direkten Gesundheitskosten, da durch frühzeitige Therapie chronische Verläufe und teure Klinikaufenthalte verhindert werden.

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