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Notfall-Gebühr für Bagatellfälle: Psychiatrische Notfallversorgung nicht gefährden!

9 Apr 2025
FSP
Medienmitteilung
9 Apr 2025
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In ihrer Sitzung vom 10. und 11. April wird sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit der parlamentarischen Initiative «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme» befassen. Die FSP bezieht klar Stellung und verlangt, dass psychiatrische Notfälle von dieser Regelung explizit ausgeklammert werden.  

Idee der Initiative: Einführung einer Notfallgebühr 

Die Initiative sorgte bereits im Vorfeld für grosse Diskussionen. Der Vorwurf der einen Seite: Konsultationen in Spitalnotaufnahmen finden zu häufig aufgrund von Bagatellfällen statt. Um solche Fälle zu reduzieren, soll eine Gebühr eingeführt werden. Diese gilt für alle Patient:innen, die eine Spitalnotaufnahme besuchen. Ausgenommen sind lediglich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Patient:innen mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfolgenden stationären Behandlung.  

Auf der Gegenseite wird argumentiert, dass eine solche Gebühr zu keiner Reduktion der Notfall-Konsultationen führen würde, da die Versicherten die Kosten aufgrund von noch nicht ausgeschöpften Franchisen sowie des Selbstbehalts sowieso selbst bezahlen. Auch die Komplexität und der grosse administrative Aufwand werden bemängelt. 

Die FSP setzt sich für einen freien Zugang zur psychiatrischen Notfallversorgung ein 

Die FSP anerkennt die zunehmende Belastung von allgemeinen Spitalnotaufnahmen und begrüsst Massnahmen, welche zur Entlastung des Personals beitragen sowie einer effizienten Versorgung dienen. 

In Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens betont die FSP, dass psychiatrische Spitalnotaufnahmen von der Problematik nicht im gleichen Ausmass betroffen sind. Fachpersonen aus grossen psychiatrischen Diensten berichten übereinstimmend, dass psychotherapeutische Hilfe häufig erst spät und mit fortgeschrittenen Symptomen einer psychischen Erkrankung in Anspruch genommen wird. 

Eine Notfallgebühr stellt aber eine finanzielle Hürde dar, wodurch akut gefährdete Personen zusätzlich daran gehindert werden könnten, sich notfallmässig psychotherapeutische Hilfe zu holen. Bei bestehender Suizidalität kann dies lebensgefährlich sein. Zudem sind von einer solchen Gebühr besonders einkommensschwache Personen benachteiligt, die gemäss Studien ein grösseres Risiko aufweisen, von psychischen Beschwerden betroffen zu sein. Die FSP empfiehlt darum dringend, bei psychiatrischen Spitalnotaufnahmen keine Gebühr einzuführen.

Die vollständige Stellungnahme der FSP kann hier gelesen werden.
(nur auf Deutsch verfügbar)
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