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Zu viel Bürokratie: FSP weist KVV-Revision zurück

Mit Kosten- und Qualitätszielen die Kosten im Gesundheitswesen dämpfen – das will das Parlament mit einer im Herbst 2023 verabschiedeten Änderung des KVG. Die Umsetzung hat der Bundesrat nun in einer Vorlage zur Anpassung der Verordnung (KVV) konkretisiert. Die FSP weist die KVV-Revision in der vorliegenden Form zurück. Viele Themen und deren Umsetzung werden ungenügend geklärt, ausserdem ist ein erheblicher administrativer Aufwand ohne Mehrwert zu befürchten.
Die FSP erachtet Kostenziele in einem offenen Gesundheitswesen, in dem die erforderlichen Leistungen jederzeit erbracht werden sollen, per se als wenig zielführend. Sie sind insbesondere für psychologische Psychotherapeut:innen fragwürdig, die selbst keine Leistungen veranlassen können, sondern auf ärztliche Anordnung tätig werden.
Bei der Korrektur der Vorlage sollte zwingend berücksichtigt werden, wer über die entsprechenden Kompetenzen verfügt und beispielsweise Anordnungen ausstellt. Es ist auf jeden Fall zu verhindern, dass Korrekturen aufgrund nicht erreichter Kostenziele ungerechtfertigterweise diejenigen treffen, die die Entwicklungen nicht verursacht haben.
Auch wenn der Wille zur Koordination und Verhinderung von Überschneidungen deutlich aus den Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht, sind Doppelspurigkeiten und viel administrativer Aufwand ohne Mehrwert kaum zu verhindern. Insgesamt besteht aus Sicht der FSP ein erhebliches Risiko, sich aufgrund der sehr zahlreichen Instrumente und Analysen zu verzetteln.
Auch bleibt völlig unklar, wie die in der Vorlage festgehaltene Festlegung von Kosten- und Qualitätszielen durch den Bundesrat, die in der Verordnung vorgesehenen Empfehlungen durch die neu gebildeten Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) und die gesetzlich von den Tarifpartnern verlangten Monitorings und Qualitätsverträge aufeinander abgestimmt werden sollen.