Jetzt Mitglied werden

Als FSP-Mitglied profitieren Sie:

  • vom Titel «Psychologe/Psychologin FSP» als Markenzeichen für Qualität,
  • von attraktiven Vergünstigungen in den Bereichen Versicherung, Freizeit und Fachliteratur,
  • von relevanten Informationen im Psychoscopeim Newsletter und im geschützten Bereich der FSP-Website,
  • vom kostenlosen Zugang zur Fortbildungsplattform formapsy.ch,
  • vom Gratis-Eintrag im PsyFinder auf www.psychologie.ch,
  • von der Vernetzung mit Berufskolleginnen und -kollegen,
  • von der Möglichkeit, sich berufspolitisch zu engagieren, sowie 
  • von exklusiven und hilfreichen Informationen zum Berufsalltag.
«Die FSP setzt sich auf nationaler Ebene für die politischen und gewerkschaftlichen Anliegen von Psychologinnen und Psychotherapeuten ein. Deshalb bin ich FSP-Mitglied.»

Paula Ritz, Psychotherapeutin, Zürich
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Das Wichtigste zur Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?

Ordentliches Mitglied der FSP kann werden

  • wer ein Psychologiestudium (Hauptfach, Abschluss auf Masterstufe) an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule absolviert hat, 
  • oder über die Bestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission verfügt, dass er oder sie im Ausland einen vergleichbaren Abschluss in Psychologie gemacht hat.
Was kostet die Mitgliedschaft?

Der jährliche FSP-Mitgliederbeitrag beträgt 470 Franken. Dazu kommt die Gebühr des jeweiligen Gliedverbands.

Zu was verpflichtet sich ein FSP-Mitglied?

Mitglieder der FSP verpflichten sich zu regelmässiger Fortbildung sowie zur Einhaltung der in der Berufsordnung der FSP festgehaltenen ethischen Richtlinien. 

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Werden Sie Mitglied!

Gratis für Neuabsolventinnen und -absolventen

Studienabgänger und -abgängerinnen, die der FSP spätestens zwei Jahre nach der Erlangung des Masterdiploms beitreten, bezahlen im Jahr des Beitritts sowie im darauffolgenden Jahr keinen Mitgliederbeitrag. In den zwei folgenden Jahren zahlen sie nur die Hälfte des Mitgliederbeitrags.

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Wie werde ich Mitglied?
  1. Lesen Sie das Merkblatt

  2. Füllen Sie das FSP-Anmeldeformular aus

  3. Stellen Sie sicher, dass die auf Seite 3 erwähnten Unterlagen dabei sind (möglichst 1-seitig kopiert, ungeheftet)

  4. Wählen Sie einen Gliedverband aus und füllen Sie das Anmeldeformular des Gliedverbands aus.

  5. Senden Sie das ausgefüllte FSP-Anmeldeformular inklusive Beilagen an den gewünschten Gliedverband, zusammen mit dem Anmeldeformular des Gliedverbands.

  6. Der Gliedverband wird die Unterlagen dann an uns weiterleiten

  7. Sobald die Mitgliedschaft bei uns fertiggestellt ist, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail und die Unterlagen zur Mitgliedschaft

Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft?
Corinne Mischler, Leiterin Mitgliederdienste, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
mitgliederdienste [at] fsp.psychologie.ch
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Corinne Mischler
Verantwortliche Mitgliederdienste
mailto: fsp@fsp.psychologie.ch

Der Titel «Fachpsychologe/- in für Psychotherapie FSP» kann von ordentlichen FSP-Mitgliedern beantragt werden, welche über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügen. 
Die Titelantragsgebühr beträgt CHF 150.-. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zugestellt. Für die Korrespondenz und Rechnungsstellung werden die Kontaktangaben gemäss FSP-Mitgliederdatenbank benutzt.

Weitere Informationen zur Weiterbildung in Psychotherapie finden Sie hier. 

Das Antragsformular Fachtitel «Fachpsychologe/-in für Psychotherapie FSP» finden Sie hier.

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Antragformular

Aufnahmeformular_2023

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Merkblatt Aufnahme

Merkblatt Aufnahmeantrag

Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages für die FSP-Mitgliedschaft und unterstützt Sie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages für die FSP-Mitgliedschaft und unterstützt Sie beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
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Reduktionsreglement

Reduktionsreglement

Reglement zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen
Reglement zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen
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Ihre Mitgliedschaft - Viele Vorteile!

Flyer FSP-Mitgliedschaft

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Weitere Fragen zur Mitgliedschaft
Ich arbeite für ein Jahr im Ausland.

Kann ich während dieser Zeit meine Mitgliedschaft sistieren?

Die Mitgliedschaft kann während eines Auslandaufenthalts von mindestens einem Jahr sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über.

Ich bin im Mutterschaftsurlaub.

Kann ich meine Mitgliedschaft sistieren?

Die Mitgliedschaft kann während eines Mutterschaftsurlaubes von mindestens sechs Monaten sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über. Die Sistierung muss vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes beantragt werden, eine rückwirkende Sistierung ist nicht möglich.

Ich bin arbeitslos.

Muss ich trotzdem den vollen Mitgliederbeitrag bezahlen?

In begründeten Fällen können FSP-Mitglieder eine Beitragsreduktion von maximal 50 Prozent beantragen. Das entsprechende Reglement mit den genauen Angaben finden Sie hier. Benutzen Sie für Ihr Gesuch bitte die Mustervorlage.

Ich bin pensioniert.

Gibt es spezielle Bedingungen für Rentnerinnen und Rentner?

AHV-Rentnerinnen und -Rentner wird eine 50-Prozent-Reduktion auf den Mitgliederbeitrag gewährt. Als Rentnerinnen und Rentner gelten: Mitglieder ab dem 60. Altersjahr, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben sowie alle Personen ab dem ordentlichen Rentenalter (Frauen 64 / Männer 65 Jahre). Das entsprechende Reglement finden Sie hier. Um die Reduktion zu erhalten, wenden Sie sich bitte an: mitglieder(at)fsp.psychologie.ch.

Ich möchte aus der FSP austreten.

Wie muss ich vorgehen?

Der Austritt aus der FSP ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr möglich, das heisst also spätestens per 30. September des laufenden Jahrs für das darauffolgende Jahr (Art. 7 Abs. 2 Statuten). Die Kündigung muss in der gleichen Frist auch an den Gliedverband oder die Gliedverbände erfolgen, denn solange Sie Mitglied bei einem unserer Gliedverbände sind, ist die Mitgliedschaft in der FSP obligatorisch.

Ich benötige eine Bestätigung der Mitgliedschaft.

Diese stellt Ihnen unser Mitgliederdienst gerne aus. Bitte wenden Sie sich an: mitglieder(at)fsp.psychologie.ch.

Ich habe im Ausland Psychologie studiert.

Kann ich FSP-Mitglied werden?

Die FSP steht auch Psychologinnen und Psychologen offen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Sie stützt sich bei der Prüfung des Antrags auf die Äquivalenzbestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo). Legen Sie daher bitte diese Bestätigung dem Antrag für Mitgliedschaft bei.  

Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Psychologie.

Kann ich FSP-Mitglied werden?

FSP-Mitglied kann werden, wer einen Master-Abschluss in Psychologie an einer anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erworben hat. Deshalb können wir Personen mit Bachelor-Abschluss nicht als Mitglied aufnehmen.

Für angehende Psychologinnen und Psychologen, welche sich noch im Studium befinden, haben wir das Projekt "Next!" ins Leben gerufen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
 

Ich habe einen Fachhochschulabschluss.

Kann ich FSP-Mitglied werden?

Seit 2012 können auch Personen, die an einer anerkannten Fachhochschule Psychologie studiert haben und mit einem Master in Psychologie abgeschlossen haben, Mitglied der FSP werden.  
 

Ich wohne im Ausland.

Kann ich FSP-Mitglied werden?

Die FSP-Mitgliedschaft ist nicht an einen Wohnsitz in der Schweiz geknüpft. Auch im Ausland wohnhafte Psychologinnen und Psychologen können Mitglied der FSP werden. 

Ich habe ein Fernstudium in Psychologie abgeschlossen.

Kann ich FSP-Mitglied werden?

Für Fernstudiengänge gelten die gleichen Kriterien wie für Präsenzstudiengänge: Entweder wurde das Psychologiestudium an einer gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschule abgeschlossen (eine Liste findet sich auf swissuniversities.ch). Oder – im Fall ausländischer Hochschulabschlüsse – der individuelle Abschluss wurde von der Psychologieberufekommission (PsyKo) anerkannt.

Wie lange dauert es, bis ich bei der FSP aufgenommen werde?

Dies ist je nach Verfahren der Gliedverbände sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich beim Gliedverband, wann der Antrag an die FSP weitergeleitet wurde. Ist der Antrag bei der FSP eingetroffen, wird er im Normalfall innert einer Woche bearbeitet. Bis die Bestätigung beim Neumitglied eintrifft, kann es bis zu vier Wochen dauern.

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