Jetzt Mitglied werden
Als FSP-Mitglied profitieren Sie:
- vom Titel «Psychologe/Psychologin FSP» als Markenzeichen für Qualität,
- von attraktiven Vergünstigungen in den Bereichen Versicherung, Freizeit und Fachliteratur,
- von relevanten Informationen im Psychoscope, im Newsletter und im geschützten Bereich der FSP-Website,
- vom kostenlosen Zugang zur Fortbildungsplattform formapsy.ch,
- vom Gratis-Eintrag im PsyFinder auf www.psychologie.ch,
- von der Vernetzung mit Berufskolleginnen und -kollegen,
- von der Möglichkeit, sich berufspolitisch zu engagieren, sowie
- von exklusiven und hilfreichen Informationen zum Berufsalltag.
Paula Ritz, Psychotherapeutin, Zürich
Ordentliches Mitglied der FSP kann werden
- wer ein Psychologiestudium (Hauptfach, Abschluss auf Masterstufe) an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule absolviert hat,
- oder über die Bestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission verfügt, dass er oder sie im Ausland einen vergleichbaren Abschluss in Psychologie gemacht hat.
Der jährliche FSP-Mitgliederbeitrag beträgt 470 Franken. Dazu kommt die Gebühr des jeweiligen Gliedverbands.
Mitglieder der FSP verpflichten sich zu regelmässiger Fortbildung sowie zur Einhaltung der in der Berufsordnung der FSP festgehaltenen ethischen Richtlinien.
Gratis für Neuabsolventinnen und -absolventen
Studienabgänger und -abgängerinnen, die der FSP spätestens zwei Jahre nach der Erlangung des Masterdiploms beitreten, bezahlen im Jahr des Beitritts sowie im darauffolgenden Jahr keinen Mitgliederbeitrag. In den zwei folgenden Jahren zahlen sie nur die Hälfte des Mitgliederbeitrags.
Der Titel «Fachpsychologe/- in für Psychotherapie FSP» kann von ordentlichen FSP-Mitgliedern beantragt werden, welche über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie verfügen.
Die Titelantragsgebühr beträgt CHF 150.-. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zugestellt. Für die Korrespondenz und Rechnungsstellung werden die Kontaktangaben gemäss FSP-Mitgliederdatenbank benutzt.
Weitere Informationen zur Weiterbildung in Psychotherapie finden Sie hier.
Das Antragsformular Fachtitel «Fachpsychologe/-in für Psychotherapie FSP» finden Sie hier.
Kann ich während dieser Zeit meine Mitgliedschaft sistieren?
Die Mitgliedschaft kann während eines Auslandaufenthalts von mindestens einem Jahr sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über.
Kann ich meine Mitgliedschaft sistieren?
Die Mitgliedschaft kann während eines Mutterschaftsurlaubes von mindestens sechs Monaten sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern. Bei von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung beziehungsweise Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über. Die Sistierung muss vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes beantragt werden, eine rückwirkende Sistierung ist nicht möglich.
Muss ich trotzdem den vollen Mitgliederbeitrag bezahlen?
In begründeten Fällen können FSP-Mitglieder eine Beitragsreduktion von maximal 50 Prozent beantragen. Das entsprechende Reglement mit den genauen Angaben finden Sie hier. Benutzen Sie für Ihr Gesuch bitte die Mustervorlage.
Gibt es spezielle Bedingungen für Rentnerinnen und Rentner?
AHV-Rentnerinnen und -Rentner wird eine 50-Prozent-Reduktion auf den Mitgliederbeitrag gewährt. Als Rentnerinnen und Rentner gelten: Mitglieder ab dem 60. Altersjahr, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben sowie alle Personen ab dem ordentlichen Rentenalter (Frauen 64 / Männer 65 Jahre). Das entsprechende Reglement finden Sie hier. Um die Reduktion zu erhalten, wenden Sie sich bitte an: mitglieder(at)fsp.psychologie.ch.
Wie muss ich vorgehen?
Der Austritt aus der FSP ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr möglich, das heisst also spätestens per 30. September des laufenden Jahrs für das darauffolgende Jahr (Art. 7 Abs. 2 Statuten). Die Kündigung muss in der gleichen Frist auch an den Gliedverband oder die Gliedverbände erfolgen, denn solange Sie Mitglied bei einem unserer Gliedverbände sind, ist die Mitgliedschaft in der FSP obligatorisch.
Diese stellt Ihnen unser Mitgliederdienst gerne aus. Bitte wenden Sie sich an: mitglieder(at)fsp.psychologie.ch.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Die FSP steht auch Psychologinnen und Psychologen offen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Sie stützt sich bei der Prüfung des Antrags auf die Äquivalenzbestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission (PsyKo). Legen Sie daher bitte diese Bestätigung dem Antrag für Mitgliedschaft bei.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
FSP-Mitglied kann werden, wer einen Master-Abschluss in Psychologie an einer anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erworben hat. Deshalb können wir Personen mit Bachelor-Abschluss nicht als Mitglied aufnehmen.
Für angehende Psychologinnen und Psychologen, welche sich noch im Studium befinden, haben wir das Projekt "Next!" ins Leben gerufen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Seit 2012 können auch Personen, die an einer anerkannten Fachhochschule Psychologie studiert haben und mit einem Master in Psychologie abgeschlossen haben, Mitglied der FSP werden.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Die FSP-Mitgliedschaft ist nicht an einen Wohnsitz in der Schweiz geknüpft. Auch im Ausland wohnhafte Psychologinnen und Psychologen können Mitglied der FSP werden.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Für Fernstudiengänge gelten die gleichen Kriterien wie für Präsenzstudiengänge: Entweder wurde das Psychologiestudium an einer gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschule abgeschlossen (eine Liste findet sich auf swissuniversities.ch). Oder – im Fall ausländischer Hochschulabschlüsse – der individuelle Abschluss wurde von der Psychologieberufekommission (PsyKo) anerkannt.
Dies ist je nach Verfahren der Gliedverbände sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich beim Gliedverband, wann der Antrag an die FSP weitergeleitet wurde. Ist der Antrag bei der FSP eingetroffen, wird er im Normalfall innert einer Woche bearbeitet. Bis die Bestätigung beim Neumitglied eintrifft, kann es bis zu vier Wochen dauern.