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Was sind meine Rechte?

Psycholog:innen, die Mitglied der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) sind, verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsordnung und unterstehen einer Fortbildungspflicht. Die Rechte der Patient:innen und Klient:innen von Psycholog:innen FSP geniessen sind somit besser geschützt.
Jon Tyson on Unsplash

Klient:innen haben Anrecht auf die notwendigen Informationen über die Betreuung. Beim Erstgespräch müssen Psycholog:innen über die Kosten, die Dauer und Frequenz der Sitzungen, den Tarif und die Zahlungsmodalitäten informieren. Die Patient:innen haben auch das Recht zu erfahren, woran sie leiden (wobei eine Diagnose meist erst nach mehreren Sitzungen möglich ist), welche Heilungschancen bestehen, welche Behandlungsmöglichkeiten existieren und welche Risiken und Nebenwirkungen eine Behandlung mit sich bringen kann. 

Die Klient:innen haben das Recht auf eine angemessene Betreuung. Die Psycholog:innen sind verpflichtet, ihre Klient:innen fachkundig, gewissenhaft und engagiert zu beraten und zu betreuen. 

Im Gegenzug ist der persönliche Beitrag der Patient:innen zum Genesungsprozess von entscheidender Bedeutung. Damit Psycholog:innen die Problematik bestmöglich erfassen können, stützen sie sich auf die Angaben der Patient:innen, die so vollständig und detailliert wie möglich sein sollten. Es ist deshalb nicht sinnvoll, wichtige Informationen zu verschweigen.    

Alle Psycholog:innen sind an das Berufsgeheimnis und das Bundesgesetz über den Datenschutz gebunden. Sie dürfen die erhaltenen Informationen nur mit dem Einverständnis ihrer Klient:innen offenlegen. 

Klient:innen können in Absprache mit den Psycholog:innen bei der Diagnose, der Therapiewahl und/oder der Behandlung eine Vertrauensperson ihrer Wahl beiziehen. Sie können auf dieses Recht verzichten, wenn sie merken, dass sie ohne die Anwesenheit einer solchen Person freier und offener mit den Psycholog:innen sprechen können.

Die Behandlung oder Therapie kann jederzeit abgebrochen werden. Bei einem Widerruf zur Unzeit können jedoch Entschädigungskosten anfallen. So werden zum Beispiel bei der Absage einer Familientherapiesitzung nur wenige Tage vor ihrer Durchführung der Betrag für die geplante Sitzung und die Stornierungskosten für die Raummiete fällig. 

Psycholog:innen sind verpflichtet, die Akten der Patient:innen zehn Jahre lang aufzubewahren und erst dann zu vernichten. Kantonale Datenschutzgesetze können für gesundheitsrelevante Daten auch längere Aufbewahrungsvorschriften vorsehen. Patient:innen können jederzeit Auskunft und Akteneinsicht einfordern. 

Die FSP verfügt über eine Ombudsstelle, die berufsethische Beanstandungen von Klient:innen und Patient:en gegen Mitglieder der FSP untersucht. Um ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, ist das nachfolgende Formular zu verwenden.