Wer bezahlt was?
Die Psychotherapie wird noch nicht von der Grundversicherung übernommen. Deshalb muss die Kostenfrage mit der behandelnden Psychologin oder dem behandelnden Psychologen sowie der Grund- oder Zusatzversicherung möglichst rasch geklärt werden.
Fragen Sie Ihre Psychologin/Ihren Psychologen gleich zu Beginn, allenfalls bereits beim telefonischen Erstkontakt, nach den Kosten der gewünschten Dienstleistung. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten von Psychotherapien, die unter Aufsicht einer einer Ärztin/eines Arztes durchgeführt werden (sog. «delegierte Psychotherapie»). Das bedeutet, dass der/die psychologische Psychotherapeut(in) von einem Arzt/einer Ärztin angestellt sein muss.
Zusatzversicherungen von Krankenkassen hingegen decken einen gewissen Kostenanteil an Psychotherapien von frei praktizierenden Psychotherapeut(inn)en ab (vgl. Liste Psychotherapie: Was bezahlen Zusatzversicherungen?). Damit Sie Ihre Therapie über die Zusatzversicherung abrechnen können, muss die Therapeutin/der Therapeut auf der so genannten «santésuisse-Liste» aufgeführt sein. Klären Sie im Voraus mit der Therapeutin/dem Therapeuten ab, ob dies der Fall ist, und mit Ihrer Krankenkasse, welchen Anteil diese für welche Anzahl Stunden übernimmt.