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Plattformregulierung: Der Vorentwurf des Bundesrats reicht nicht aus

13 Feb 2026
FSP
Medienmitteilung
13 Feb 2026
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Der Vorentwurf des Bundesrats zur Regulierung von Kommunikationsplattformen genügt nicht. In ihrer heutigen Stellungnahme fordert die FSP entschlossenere Massnahmen zum Schutz der Nutzer:innen, besonders von Kindern und Jugendlichen. Um eine gesunde und sichere Nutzung der Plattformen zu gewährleisten, müssen Anbieterinnen mehr Verantwortung übernehmen, Transparenz und Monitorings sichergestellt sowie die Medienkompetenz gefördert werden. 

Kommunikationsplattformen wie Soziale Medien und die psychische Gesundheit können in einem positiven oder negativen Zusammenhang stehen – das zeigt eine Analyse des aktuellen Forschungsstands in der Psychologie und verwandten Bereichen. Doch beim Design von Kommunikationsplattformen wird die psychische Gesundheit oft vernachlässigt. 

Der Vorentwurf des Bundesrates für das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen enthält gute Ansätze, bleibt aber unzureichend. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen kommt zu kurz. 

Forderungen der FSP 

Die kritische Stellungnahme der FSP enthält drei Hauptforderungen. Die Regulierung muss sicherstellen, dass… 

  • …Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen Verantwortung für ihre Empfehlungssysteme und Inhalte übernehmen und schädliche Wirkungen verhindern. 
  • …Kommunikationsplattformen transparent arbeiten und unabhängige Instanzen das Monitoring übernehmen. 
  • …Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungspersonen (z.B. Eltern, Lehrpersonen) möglichst sicher in Sozialen Medien agieren können. 

Warum ein Verbot nicht sinnvoll ist
Ein Verbot ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Eine pauschale Einschränkung des Zugangs zu Sozialen Medien würde positive Effekte verhindern und das Recht auf digitale Teilhabe beschneiden. Erfahrungen zeigen, dass Verbote Umgehungen fördern und Jugendliche auf weniger regulierte, potenziell problematische Alternativen ausweichen. Es gilt, problematische Nutzung zu begrenzen, nicht den Zugang an sich. 

Zusammenarbeit mit der Wissenschaft 

Die Forderungen der FSP basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und entstanden in enger Zusammenarbeit mit Forschenden verschiedener Psychologie-Lehrstühle aus der Deutsch- und Westschweiz sowie mit Fachleuten für Hyperkonnektivität und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend zur Stellungnahme hat die FSP einen Policy Brief als Referenzdokument zum aktuellen Stand Forschungs- und Wissensstand veröffentlicht.  

Die Forderungen im Detail

Um schädigende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit einzudämmen, müssen Kommunikationsplattformen reguliert werden. Nutzer:innen müssen einfach und dauerhaft die Empfehlungssysteme personalisieren und dadurch entscheiden können, welche Inhalte (inklusive Werbung) ihnen angezeigt werden. Algorithmen müssen so ausgestaltet sein, dass kein Anreiz für eine intensive Nutzung besteht. Manipulative Mechanismen müssen verboten und positive Inhalte gefördert werden. Es müssen Meldeverfahren für schädigende Inhalte eingerichtet werden. Gemeldete Inhalte müssen rasch und konsequent überprüft resp. entfernt werden. Verursacher:innen müssen sanktioniert werden.

Es müssen Transparenzvorschriften bestehen. Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen müssen Risikoanalysen durchführen, entsprechende Massnahmen ergreifen und Pflichten einhalten. Es müssen unabhängige, klar definierte und transparente Kontrollinstanzen installiert werden, welche die Umsetzung prüfen und Plattformen sanktionieren können. Die Forschung muss Zugang zu Plattformdaten erhalten und so die Effekte von Sozialen Medien analysieren sowie Massnahmen vorschlagen können.

Es müssen Transparenzvorschriften bestehen. Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen müssen Risikoanalysen durchführen, entsprechende Massnahmen ergreifen und Pflichten einhalten. Es müssen unabhängige, klar definierte und transparente Kontrollinstanzen installiert werden, welche die Umsetzung prüfen und Plattformen sanktionieren können. Die Forschung muss Zugang zu Plattformdaten erhalten und so die Effekte von Sozialen Medien analysieren sowie Massnahmen vorschlagen können.
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