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Plattformregulierung: Der Vorentwurf des Bundesrats reicht nicht aus
Der Vorentwurf des Bundesrats zur Regulierung von Kommunikationsplattformen genügt nicht. In ihrer heutigen Stellungnahme fordert die FSP entschlossenere Massnahmen zum Schutz der Nutzer:innen, besonders von Kindern und Jugendlichen. Um eine gesunde und sichere Nutzung der Plattformen zu gewährleisten, müssen Anbieterinnen mehr Verantwortung übernehmen, Transparenz und Monitorings sichergestellt sowie die Medienkompetenz gefördert werden.
Kommunikationsplattformen wie Soziale Medien und die psychische Gesundheit können in einem positiven oder negativen Zusammenhang stehen – das zeigt eine Analyse des aktuellen Forschungsstands in der Psychologie und verwandten Bereichen. Doch beim Design von Kommunikationsplattformen wird die psychische Gesundheit oft vernachlässigt.
Der Vorentwurf des Bundesrates für das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen enthält gute Ansätze, bleibt aber unzureichend. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen kommt zu kurz.
Die kritische Stellungnahme der FSP enthält drei Hauptforderungen. Die Regulierung muss sicherstellen, dass…
- …Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen Verantwortung für ihre Empfehlungssysteme und Inhalte übernehmen und schädliche Wirkungen verhindern.
- …Kommunikationsplattformen transparent arbeiten und unabhängige Instanzen das Monitoring übernehmen.
- …Kinder, Jugendliche und ihre Erziehungspersonen (z.B. Eltern, Lehrpersonen) möglichst sicher in Sozialen Medien agieren können.
Die Forderungen der FSP basieren auf dem aktuellen Forschungsstand und entstanden in enger Zusammenarbeit mit Forschenden verschiedener Psychologie-Lehrstühle aus der Deutsch- und Westschweiz sowie mit Fachleuten für Hyperkonnektivität und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ergänzend zur Stellungnahme hat die FSP einen Policy Brief als Referenzdokument zum aktuellen Stand Forschungs- und Wissensstand veröffentlicht.