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Richtlinien setzen Standards für postgraduale Weiterbildung von Assistenzpsychotherapeut:innen

20 Feb 2026
FSP
Psychotherapie, Medienmitteilung
20 Feb 2026
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Psychotherapie, Medienmitteilung
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Unsplash/Minoru Nakajima

Damit psychologische Psychotherapeut:innen für die OKP zugelassen werden, müssen sie unter anderem eine dreijährige klinische Praxis vorweisen können. Heute wurden erstmals Richtlinien für diese klinische Praxis veröffentlicht. Damit wird ein neuer Standard für die ganze Branche gesetzt.

Neue Branchenstandards für die klinische Praxis

Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell hat das BAG die Branchenverbände aufgefordert, Richtlinien für die dreijährige Praxis von psychologischen Assistenzpsychotherapeut:innen auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe aus psychologischen Psychotherapeut:innen und Psychiater:innen hat die Richtlinien erarbeitet. Im Herbst 2023 fand innerhalb des Berufsstandes eine breite Konsultation statt. Zudem wurden die Richtlinien der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) durch die Schweizer Konferenz der Chefpsycholog:innen (SKCP), die Assoziation Schweizer Psychotherapeuten (ASP), den Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP), die Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP) und die Vereinigung unabhängiger Psychotherapie-Weiterbildungsinstitute (PsyWBI) verabschiedet.

Zwei Schwerpunkte der Richtlinien

Die Richtlinien beziehen sich einerseits auf den Inhalt, der in der klinischen Praxis vermittelt wird und regeln andererseits die Modalitäten und Einrichtungen der klinischen Praxis. Inhaltlich wird die institutionelle / interprofessionelle Zusammenarbeit, die Psychotherapie mit Erwachsenen und die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen beschrieben. In Bezug auf die Modalitäten und Einrichtungen der klinischen Praxis zeigen die Richtlinien beispielsweise auf, wie Einrichtungen der klinischen Praxis anerkannt werden können oder welche Anforderungen an die Einrichtungen gelten.

In einem nächsten Schritt geht es nun darum, die neuen Branchenstandards umzusetzen.

Hier geht's zu den Richtlinien
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